Hallo,
angenommen jemand (Freiberufler) mietet eine Wohnung zur Nutzung als Büro. Die Nutzung als Büro ist nach den aktuellen Regelungen dort erlaubt.
Diese Wohnung/Büro liegt in einer anderen Gemeinde als seine eigentliche private Wohnung.
Muss sich dieser jemand in der neuen Gemeinde nun als „Zweitwohnsitz“ anmelden? Eigentlich wohnt er dort ja nicht…
Welche Vor- oder Nachteile hat eine solche Anmeldung bzw. auch die Nicht-Anmeldung?
Vielen Dank!
Frank