Einwohnermeldeämter - Bei Anfragen keine Nennung des Rufnamens mehr?

Kann es sein, daß die Einwohnermeldeämter bei Anfragen nicht mehr den Rufnamen herausgeben?
Sollte das nicht so sein, frage ich mich aber, warum bei Behördenpost dann alle (!) eingetragenen Vornamen in der Adresse auftauchen?
Das war früher nie so; das weiß ich genau.
Außerdem: Wie sieht das denn aus, wenn z. B. alle 10 Vornamen in einem Brief stehen?

Seit 2015 führen die Einwohnermeldeämter keinen Rufnamen mehr. Es ist immer der erste Vorname der Rufname.

Leider fehlt es bei allen möglichen Beantragungen wie Eröffnung eines Bankkontos oder Abschluss eines Mobilfunkvertrag an einer Umsetzung dieser Logik. Hatte schon mehrfach in Anschreiben oder Dingen wie Kreditkarten meinen zweiten Vornamen drauf, den ich mal mehr, mal weniger aufwendig nachträglich eleminieren „durfte“.

Hallo Erika09,
hallo IFm001

das ist nicht ganz korrekt…

Im Bundesmeldegesetz ist in § 3 Abs. 1 Nr. 3 festgelegt, dass die Vornamen -unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens- gespeichert werden; d.h. in einer Meldebescheinigung oder in einer Melderegisterauskunft werden alle Vornamen in der Reihenfolge wie in der Geburtsurkunde bestätigt und der gebräuchliche Vorname ist entweder unterstrichen oder ist extra aufgeführt. Mag sein, dass sich manches Einwohneramt nicht daran hält…oder das entsprechende Programm zum Melderegister dies nicht vorsieht - je nach Bundesland…

Im Geburtenregister werden alle Vornamen beurkundet - eine Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens (früher Rufname) erfolgt nicht (mehr).
Für die Einhaltung internationaler Standards ist es erforderlich, alle Vornamen unterschiedslos und in der durch die Geburtsurkunde festgelegten Reihenfolge in den Personalausweis bzw. Reisepass zu übernehmen. Diese Verfahrensweise wurde zum 1. November 2010 umgesetzt.

In der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises stehen 30 Schreibstellen inkl. Leerzeichen (Reisepass: 39) für die Namensdarstellung zur Verfügung. Es ist immer zuerst der Familienname und dann die Vornamen in der Reihenfolge -wie in Geburtsurkunde festgelegt- von links nach rechts eingetragen, In der maschinenlesbaren Zone ist häufiger mit Kürzungen zu rechnen als im Datenfeld „Vornamen“. Grundsätzlich gilt hierbei: Das Fehlen des gebräuchlichen Vornamens in der maschinenlesbaren Zone beeinträchtigt weder Gültigkeit noch Nutzbarkeit des Ausweisdokuments im Geschäfts- bzw. Reiseverkehr.

Auf Grund der Gleichwertigkeit aller Vornamen verwenden Dritte in der Regel den im Ausweisdokument erstgenannten Vornamen. Ist der erste Vorname jedoch nicht der sog. „Rufname“, hat die Inhaberin bzw. der Inhaber des Ausweisdokuments nur wenig Bezug zum verwendeten Vornamen.
Beispiel: Thomas Jürgen Muster (gebräuchlicher Vorname Jürgen) wird in nichtamtlichen (Versicherung, Mobilfunkanbieter) aber auch amtlichen Bereichen (z.B. Agentur für Arbeit, Kfz.-Zulassung) vorwiegend zu Thomas Muster oder Thomas Jürgen Muster und nicht zu Jürgen Muster…

Um derartige Fälle zu vermeiden, kann die Reihenfolge der Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt neu bestimmt (vgl. § 45a des Personenstandsgesetzes, PStG) und der gebräuchliche Vorname („Rufname“) an die erste Stelle der Vornamen gesetzt werden. Für einen entsprechenden Antrag ist vermutlich das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Viel Gruß von Tara

2 Like

Hallo,

vielen Dank für beide Antworten.

Also bei mir herrscht nach wie vor Namenschaos, und ich vermute, dass mein Einwohnermeldeamt „nur“ alle Vornamen bei Anfragen herausgibt. Kann ich dagegen irgendetwas machen? Habe ich sogar ein ableitbares Recht, dass der Rufname, und vielleicht nur der Rufname herausgegeben wird?

Auch bei amtlichen Dokumenten, bzw. amtlichen Schreiben herrscht Namenschaos, mal tauchen alle Vornamen auf, mal nur einer. Wie sieht es hier aus? Habe ich hier irgendwelche Rechte?

Die müssen doch auch merken, wie blöd das bei Anschreiben aussieht.

Hallo,

Wie wäre es mit diesem Denkansatz:
Die Anschrift kommt aus einer Datenbank.
Da gibt es das Datenfeld Zuname und das Datenfeld Vorname(n).
Daraus wird der Brief erstellt und es macht sich Keiner die Mühe, den (möglicherweise nicht existierenden) Rufnamen herauszufiltern.

Gruss
Jörg Zabel

1 Like

Hallo,

auf Grund der Gleichwertigkeit aller Vornamen ist das so und nicht anders.
Beim Einwohnermeldeamt wirst du keine Chancen haben irgendetwas zu ändern, denn das Bundesmeldegesetz sieht das so vor wie in meiner Antwort vom 04.08.2020 (lies den § 3 doch selbst mal nach - findet man locker im www). Dazu gehört dann auch noch § 44 Abs. 1 Nr. 2 BMG - die Melderegisterauskunft enthält die Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens.

Wer z.B. folgende Vornamen hat: Maria Silvia Cristine Carolina
und
Carolina ist der gebräuchliche Vorname (Rufname)

dann stehen auf den meisten Briefen nun alle Vornamen in der Reihenfolge wie oben aufgeführt -

Jörg Zabel hat so zumindest Recht, jede Firma / Behörde hat eine andere Schreibweise in ihren Programmen berücksichtigt (die einen gehen auf den gebräuchlichen Vorname ein, die anderen nicht).
außer man hat explizit mit der Firma / Behörde vereinbart, dass nur der gebräuchliche Vorname (Rufname) auf den Briefen, Versicherungsunterlagen, etc. geschrieben wird.

Viel Gruß von Tara

2 Like

Das ist offensichtlich. Die Frage ist eher, ob sich jemand die Mühe machen müsste … zumal es oft gar keine Mühe ist. Wenn man beim Antrag „Vorname Nachname“ schreibt und hinterher mit allen Namen angeschrieben wird, ist der Wunsch des Antragstellers bzgl. Namen eigentlich recht klar. Da könnte zumindest bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ggf. sogar über einen Verstoß gegen die DSGVO infrage kommen.

Hallo,

das kann zwar aktuell so sein, war aber vor vielleicht 10 oder 15 Jahren noch nicht so!
Damals gab es auch hin und wieder Anfragen an das Einwohnermeldeamt, da ich nicht alle Behörden und andere Stellen über einen Umzug informiert hatte.
Dennoch (!) tauchte stets und wie in allen Zeiten davor auch, nur immer der gebräuchliche Vorname bei Benachrichtigungen auf. Auch Angehörige hatten nie Probleme mit so etwas, zumindest damals nicht.
Da muss sich also in letzter Zeit etwas geändert haben.

Wie ich schon schrieb … 2015 war diese Umstellung.

Hallo,
ich habe desöfteren versucht, mit Behörden zu vereinbaren, daß nur der gebräuchliche Vorname genannt wird. Mal ist es mir gelungen, mal nicht.
Wie soll ich etwas vereinbaren, wenn mir ein Gipskopf gegenübersitzt? Der gebräuchliche Vorname ist aufgrund anderer Dokumente ersichtlich.
Warum stellen die sich in manchen Ämtern so quer? Das habe ich bis zum heutigen Tage nicht verstanden.
Ich will auch im Melderegister nichts ändern. Das muß ich auch nicht nach Deinen Angaben.

Weil deren genutzte Programme nichts anderes zulassen und eine Umstellung der Systeme sehr teuer wäre - da stellt sich die Frage nach finanziellem/zeitlichem Aufwand und Verhältnismäßigkeit.

Wenn von 20.000 Einwohnern einer deswegen ungehalten ist und eine Sonderbehandlung haben will, lohnt es sich nicht dafür bspw. 2.000 € zu investieren.

Wenn 5.000 Einwohner deswegen auf die Barrikaden gehen, würde es sich eher lohnen, wenn die Gemeinde gerade mal 2.000€ übrig hat, die sie ansonsten in die Bepflanzung des City-Kreisverkehrs gesteckt hätte.

Gruß h