Hallo zusammen ich habe da eine Frage zum ummelden meines Wohnortes. Ich möchte in eine WG ziehen und mich dann auch ummelden wegen des Studiums aber falls das nicht klappt würde ich mich gerne bei meiner Tante in die Wohnung zwängen da diese nur 20 km weiter weg wohnt. Wäre das denn möglich das ich mich binnen 2 Monate wieder ummelden kann (falls das mit der WG Probleme gibt und ich doch entscheide bei meiner TAnte zu wohnen)oder ist das dann durch irgendeine Klausel nicht machbar ?
Danke für eure Hilfe
Hallo,
du kannst dich so oft ummelden, wie du umziehst. Innerhalb welcher Zeiträume ist dem EW-Amt wurscht. Die wollen nur immer gern wissen, wo sie dich finden.
Heute kann man das in vielen Gemeinden auch schon per Internet machen.
Gruß,
Cantate
Das Ummelden ist gefahrlos jederzeit möglich, bzw vorgeschrieben, sobald sich der Lebensmittelpunkt, also der hauptsächliche Aufenthaltsort einer Person ändert.
Gruß Tom, Beamter
Hallo,
Heute kann man das in vielen Gemeinden auch schon per Internet machen.
Tatsächlich?
Das ist aber eine mutige - und soweit ich das weiß auch unrichtige! - Behauptung:
Weder ist es möglich, sich mit qualifizierter Signatur als jeweils „ich“ auszuweisen.
Noch ist es möglich, zB den nötigen Aufkleber für den BPA auszudrucken - und mit Siegel zu versehen.
Fazit:
Es ist sicher möglich, das Formular aus dem Internet zu laden - oder sogar online auszufüllen.
NICHT möglich ist das Ummelden per Internet.
Und rechtlich zulässig außerdem nicht.
Nichts für ungut - aber es wäre doch wünschenswert, wenn hier nur Infos „als Rat“ weitergegeben würden, die korrekt und prüfbar sind, oder?
Oder sollte MIR da dieser Quantensprung entgangen sein, der frühestens mit der Einführung des eBPA (elektronischer Personalausweis) theoretisch möglich wird?
chris
Hallo,
Heute kann man das in vielen Gemeinden auch schon per Internet ::machen.
Fazit:
Es ist sicher möglich, das Formular aus dem Internet zu laden
- oder sogar online auszufüllen.
NICHT möglich ist das Ummelden per Internet.
Und rechtlich zulässig außerdem nicht.
Ich habe bei Einwohnermeldeämtern nochmal nachgesehen. Die Abmeldung ist per Post möglich. Anmeldung offiziell nicht.
Vor ca. 1,5 Jahren habe ich mich innerhalb einer Großstadt umgemeldet, dabei den Internetvordruck verwendet und per Post eingeschickt. Es hat keinerlei Reklamation gegeben. Wäre auch etwas unsinnig, da denen die Daten ja schon vorlagen, von der früheren Anmeldung. Und einen neuen PA bezahle ich erst wieder, wenn er abgelaufen ist oder benutze meinen Reisepaß.
Oder sollte MIR da dieser Quantensprung entgangen sein, der
frühestens mit der Einführung des eBPA (elektronischer
Personalausweis) theoretisch möglich wird?
Nein, dir ist nichts entgangen. Doch s.o. es klappte trotzdem. Daher meine verzeihliche? Annahme, beides ginge per Internet.
Gruß,
Cantate
Hallo cantate,
Heute kann man das in vielen Gemeinden auch schon per Internet ::machen.
Diese Aussage ist eben nicht korrekt, was der Vorredner bemängelte.
Das Formular kann man von Internet herunterladen - aber die tatsächliche Meldung funktioniert per Internet nicht.
Das geht nur per Post oder durch Vorsprache bei der Meldebehörde.
Und für den Adreßaufkleber der auf den Personalausweis kommt, muß man eben auch noch zur Meldebehörde - den kriegt man weder im Internet noch per Post von der Meldebehörde zugesandt.
Gruß Sid
Ich kenne kein Gesetz mit der Vorschrift,mich nur zu bestimmten Zeiten ummelden oder wegziehen zu dürfen, geschweige denn wohin !
Marleen