ich bin gerade am Entscheiden ein altes Haus im Außenbereich zu kaufen.
Das Haus ist unbewohnbar und müßte saniert oder neu errichtet werden.
Das Haus hat aber eine offizielle Hausnummer.
Meine Frage: Da ich das Haus nur kaufe damit evtl. in 15 Jahren meine Tochter dort einziehen kann (nach Sanierung), würde ich gerne wissen, ob von Amts wegen das Wohnracht daruf irgendwann erlöschen wird, weil keiner darin gewohnt hat ? Oder bleibt das Recht in einem Haus zu wohnen immer bestehen ? Wie gesagt liegt es im Außenbereich. Von daher habe ich meine Bedenken.
deine Frage hat eigentlich nichts mit dem Einwohnermeldeamt zu tun.
Wenn das Haus jemandem gehört, verliert er sein Wohnrecht nicht, auch wenn er sich dort nicht aufhält.
Bzw. das Grundstück muss ja irgendjemandem gehören. Und wenn nicht einer Privatperson, dann vielleicht der Stadt oder wem auch immer.
Du könntest mal bei der Stadtverwaltung anrufen und fragen, welches Amt dir sagen kann, wem das Gebäude und Grundstück gehört.
Oder das Einwohnermeleamt fragen, ob sie dir sagen können, wer da gemeldet ist (dürfte eigentlich aber nicht sein, wenn da niemand wohnt) bzw. ob sie dir sagen können, wo die Person, die früher drin wohnte, verblieben ist. Dann könntest du die fragen, ob du
da was sanieren und wohnen darfst.
habe für dich im Bauordnungsamt nachgefragt, weil das Erlischen des Wohnrechts leider nicht unter Einwohnermeldeangelegenheiten fällt.
Jedenfalls:Wenn du das Haus einmal gekauft hast, kannst du damit machen was du willst. Keiner kann dir das Wohnrecht nehmen.
Das einzige was ich dir aus meinem Gebiet sagen kann ist, dass du dich erst umzumelden brauchst wenn du tatsächlich in das Haus eingezogen bist. Ummeldungen mit einem zukünftigen Datum sind nicht möglich.
Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen weiter helfen. Schöne Festtage und ein gutes neues Jahr.