Hallo,
Herr F1 (*1961) ist der 1965 adoptierte Sohn von Herrn F2 (*1936).
Der letzte direkte Kontakt zwischen F1 und F2 war ca. 1976. Der letzte dem F1 bekannte Wohnsitz des F2 war um 1992 in einer Kleinstadt in NRW.
F1 möchte jetzt schon mal wieder gerne wissen, ob F2 überhaupt noch lebt. Vermutlich ist F1 - evtl. neben einer jüngeren Schwester - der einzige lebende Angehörige des F2.
Hat F1 einen Auskunftsanspruch ggü dem letzten ihm bekannten zuständigen Einwohnermeldeamt (in NRW)?
Kann das Einwohnermeldeamt die Auskunft über den Verbleib des F2 ggü. F1 verweigern?
Muß das Einwohnermeldeamt ggfs. den F2 für eine Auskunft um Einwilligung bitten?
Was muß üblicherweise ggfs. für den Auskunftsanspruch an Nachweisen eingereicht werden?
Für Erhellung wäre ich sehr dankbar.
Alberca