Einwohnermeldeamt Auskunft

Hallo,

Herr F1 (*1961) ist der 1965 adoptierte Sohn von Herrn F2 (*1936).
Der letzte direkte Kontakt zwischen F1 und F2 war ca. 1976. Der letzte dem F1 bekannte Wohnsitz des F2 war um 1992 in einer Kleinstadt in NRW.

F1 möchte jetzt schon mal wieder gerne wissen, ob F2 überhaupt noch lebt. Vermutlich ist F1 - evtl. neben einer jüngeren Schwester - der einzige lebende Angehörige des F2.

Hat F1 einen Auskunftsanspruch ggü dem letzten ihm bekannten zuständigen Einwohnermeldeamt (in NRW)?
Kann das Einwohnermeldeamt die Auskunft über den Verbleib des F2 ggü. F1 verweigern?
Muß das Einwohnermeldeamt ggfs. den F2 für eine Auskunft um Einwilligung bitten?
Was muß üblicherweise ggfs. für den Auskunftsanspruch an Nachweisen eingereicht werden?

Für Erhellung wäre ich sehr dankbar.

Alberca

Kuckstu hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegisterauskunft
Wahrscheinlich ist hier eine Archivauskunft notwendig. Es gibt jede Menge privater Anbieter (vorwiegend Wirtschaftsauskunfteien oder Inkassobüros), die die Recherche gegen Bezahlung übernehmen.

Ralf

Unter Umständen kann Herr F1 auch bei dem für ihn zuständigen Einwohnermeldeamt vorsprechen und nachfragen, ob über Herrn F2 Daten in Deutschland vorhanden sind.
Wäre der einfachste Weg - Herr F1 sollte aber seine Adoptionsurkunde und seinen Personalausweis mitnehmen, denn es muss ein berechtigter Grund für eine Auskunft vorliegen.
Möglich wäre jedoch, dass Herr F2 bei der letzten Anmeldung beim Einwohnermeldeamt einen Sperr-Vermerk eintragen ließ. Dann erfolgt keine Auskunft.

Hallo,

was heißt

???

Habe die Meldeämter bundesweiten Datenzugriff ?

Alberca

Da mir die Datenerfassung der Einwohnermeldedaten in den neuen Bundesländern nicht bekannt ist und nach dem Text die Möglichkeit besteht, dass Herr F2 zwischenzeitlich dort wohnt.

Kommunalbehörden und Polizei, entsprechend ihrer Zugangsberechtigung!