Einwohnermeldeamt: Hauptwohnung Zweitwoh

Hallo,

ziehe wg. Studium um und will aus steuerlichen Gründen den neuen Wohnsitz als Zweitwohnsitz haben. Nehmen wir an, dass mein Lebensmittelpunkt noch bei der alten Wohnung ist, ich aber unter der Woche immer in der neuen Wohnung bin und nur am Wochenende heimfahre.

bei der Anmeldung [1] beim Einwohnermeldeamt muss ich angeben, welche Wohnung hauptsächlich genutzt wird.

Ich als volljähriger Alleinstehender muss laut Abschnitt 7 der Erläuterungen [2] die Wohnung als Hauptwohnsitz angeben, in der ich mich _zeitlich_ überwiegend aufhalte. Hat diese Wahl Auswirkungen auf die Anerkennung dieser Wohnung als Zweitwohnsitz?

Danke für Eure Hilfe
Gruß

[1] http://www.karlsruhe.de/Service/Formulare/BuS/zz-sch…
[2] http://www.karlsruhe.de/Service/Formulare/BuS/zz-erl…

Hallo,

meines Wissens ist Erst- und Zweitwohnsitz völlig egal (steuerlich), Du kannst die neue Zusatzwohnung bei Doppelter Haushaltsführung abrechnen und zwar egal ob das dann Dein Erst- oder Zweitwohnsitz ist.

Prinzipiell gilt als Erstwohnsitz der Ort an dem man sich mehrheitlich aufhält und wie willst Du bei einem vollzeit BA Studium erklären, daß Du nicht 5 Tage in Karlsruhe bist? Oder ist nur die BA in Karlsruhe, Dein Arbeitgeber aber daheim?

Ich hatte für eine befristete Zeit einen Arbeitsplatz in Bonn und konnte die Wohnung mit der doppelten Haushaltsführung absetzten. Zweitwohnsitz blieb Karlsruhe (weil ich Wochenendheimfahrerin war).

Gruß
Juhe

Hallo peacemaker,

Dein Hauptwohnsitz ist da, wo Du dich hauptsächlich aufhälst. Die Auswirkungen:
Wenn Du ein Auto hast, das auf Deinen Namen läuft, mußt Du es ummelden. Das kann natürlich bitter sein, je nach Kennzeichen.

Personalausweis etc. würden bei Verlängerung auf die neue Adresse laufen.

Es gibt eine kurze Sperrfrist bei Wahlen, oder gab die zumindest mal.

Ich hatte mich solange wie möglich dagegen gesträubt, Lokalpatriot eben.
.
Gruß

Ursel

Hallo peacemaker,

aus der Sicht ESt darfst Du den Aspekt „aus beruflichem Anlass begründeter doppelter Haushalt“ als Lediger vergessen. Da gibts keine Chance mehr, egal wo der fingierte Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.

Steuerlich kann - je nach Gemeinde - eine dort erhobene Zweitwohnungsteuer (zum Ausgleich der entgangenen Zuweisungen, die nach „Ersteinwohnern“ erfolgen) eine Rolle spielen. Ist bei Universitätsstädten nicht ganz selten.

Ebenfalls nicht ganz selten bei den Verwaltungen von Universitätsstädten ist das ziemlich penible Filtern aller Anhaltspunkte, die zugänglich sind, mit der Folge der Erzwingung der Anmeldung des Hauptwohnsitzes dort, wo er auch ist, und gleichzeitig Ordnungswidrigkeitsverfahren, die rationell durchgeführt auch noch ein paar Euro bringen.

Fazit:

Es gibt nichts, was wirklich für die formale Beibehaltung des aufgegebenen Wohnsitzes, vor allem als Erstwohnsitz, spricht.

KL-Kennzeichen in Göttingen und BC-Kennzeichen in Spandau dürften einigermaßen häufig sein, sind aber im Zweifelsfall eine ziemlich teure Heimatflagge.

Schöne Grüße

MM

Hallo peacemaker,

aus der Sicht ESt darfst Du den Aspekt „aus beruflichem Anlass
begründeter doppelter Haushalt“ als Lediger vergessen. Da
gibts keine Chance mehr, egal wo der fingierte Mittelpunkt der
Lebensinteressen liegt.

Ich habe da andere Erfahrungen, allerdings arbeite ich bisher immer in befristeten Verträgen. (bis zu 2 Jahre) das hat wunderbar geklappt bisher bei der Est.

Prinzipiell gilt als Erstwohnsitz der Ort an dem man sich
mehrheitlich aufhält und wie willst Du bei einem vollzeit BA
Studium erklären, daß Du nicht 5 Tage in Karlsruhe bist? Oder
ist nur die BA in Karlsruhe, Dein Arbeitgeber aber daheim?

Nein, BA und Arbeitgeber beide in Karlsruhe

Ich komme mit der Vergütung über die Kindergeld-Grenze und muss ~10€ Lohnsteuer oder so bezahlen. Durch Miete und Wochenendheimfahrten würde ich natürlich unter diese Grenzen kommen, von daher wäre es geschickt, wenn das als Werbungskosen anerkannt würde.

Hallo Pat,

um welche Veranlagungszeiträume gings bei Dir?

Zwischen 2001 und 2004 hat sich da einiges getan.

Schöne Grüße

MM

2002 - 2004 hats immer geklappt. Hatte 2x einen befristeten AV. Einmal über 12 Monate, einmal über 15 Monate. Mein jetziger läuft über 2 Jahre, mal schauen ob es wieder geht.

Gruß
Pat

Hallo nochmal,

was genau ist für 2004 zum Ansatz als Werbungskosten eantragt, was veranlagt? Familienheimfahrten? Unterkunft am Arbeitsort? Andere Aufwendungen?

Geht es um eine typische Einsatzwechseltätigkeit?

Wie wurde der für Dich als Ledigen weiter bestehende Familienhaushalt in der Steuererklärung begründet? Gab es bei der Veranlagung Rückfragen dazu?

Gibt es Erläuterungen im ESt-Bescheid dazu?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin, ich hab dafür nen Steuerberater daher kann ich nicht so genau Auskunft geben. Er hat meine Zweitwohnung in Berlin jedenfalls absetzen können.
P