Hallo,
folgendes Problem wartet auf seine Lösung:
Innerhalb einer Familie sind zahlreiche Kontakte schon vor vielen Jahren abgebrochen. Eine Person benötigt zur Klärung ihrer eigenen Herkunft Daten über ein Ehepaar, dessen Spur sich Ende der 60er Jahre verliert. Das Einwohnermeldeamt der betreffenden Gemeinde teilt mit, eine Hauskartei sei in dieser ländlichen Gemeinde zu der Zeit nicht geführt worde.
Die Geburtsdaten des Ehepaares sind nicht bekannt, nur Vor- und Zunamen und die damalige Anschrift. Insbesondere soll geklärt werden, ob die betreffenden Personen zu diesem Zeitpunkt verstarben oder den Wohnort wechselten.
Bewohner des Ortes können zur Klärung des Sachverhaltes nicht befragt werden, da ihre Aussagen bisher völlig widersprüchlich waren.
Wer kann da noch weiterhelfen?
Mit ratlosen Grüßen,
Annette.
Hallo Annette,
nur ein spontaner Gedanke (ich bin da kein Experte): Schon mal an die Kirche gedacht? In weiter zurückliegenden Zeiten zumindest waren es oft die Kirchen, aus deren Bücher sich Informationen ergeben haben. Vielleicht ist da was machbar…
Gruß,
Claus
Eine Person benötigt zur Klärung
ihrer eigenen Herkunft Daten über ein Ehepaar , dessen Spur
sich Ende der 60er Jahre verliert.
Vielleicht kann die Person da ja irgendwie ansetzen. Wenn man herausbekommt, wo das Ehepaar geheiratet hat, lässt sich auch in Erfahrung bringen, ob die Ehe noch besteht, oder durch Tod eines der beiden Ehegatten beendet wurde. Allerdings bekommt die Auskunft auch nur ein Berechtigter. Ist die Person denn mit dem Ehepaar verwandt?
Das Einwohnermeldeamt der
betreffenden Gemeinde teilt mit, eine Hauskartei sei in dieser
ländlichen Gemeinde zu der Zeit nicht geführt worde.
Das ist ab er seltsam. Wo liegt denn die Gemeinde?
Die Geburtsdaten des Ehepaares sind nicht bekannt, nur Vor-
und Zunamen und die damalige Anschrift.
Das müsste zumindest der Meldebehörde reichen, um ihre Uraltkartei durchforsten zu können.
Insbesondere soll
geklärt werden, ob die betreffenden Personen zu diesem
Zeitpunkt verstarben oder den Wohnort wechselten.
Die Idee von Claus mit der Kirche ist gut. Wenn eine oder beide Personen dort verstorben sind und kirchlich bestattet wurden, dann müsste sich auch in den Kirchenbüchern etwas finden. Und die Kirchgemeinden haben nicht solch strenge Datenschutzauflagen wie die Behörden.
Gruß
HeinzEric
Hallo Ihr Beiden,
vielen Dank für Eure Ratschläge.
Die Gemeinde liegt in Friesland, und die betreffende Person hat ein berechtigtes Interesse, da ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Meines Wissens wurde vor Einführung der EDV eine sogenannte Personenkartei und auch eine Hauskartei geführt. Diese Karteien wurden handschriftlich durch die zuständigen Sachbearbeiter geführt und ständig aktualisiert. Es kann ja eigentlich auch nicht angehen, dass dies in einzelnen Gemeinden vernachlässigt wurde. Der Tipp mit der Kirche wurde mittlerweile auch befolgt, die Antwort steht noch aus. Vielleicht kommt ja doch noch etwas dabei heraus.
Dank an Euch Beide, und falls noch jemand ergänzende Ratschläge weiß, bin für alles dankbar!
Viele Grüße,
Annette.
Hallo,
auf jedenfall wirst du beim Standesamt bzw.bei den Kirchenämtern Unterlagen finden.
Bei den Standesämtern werden die sogenannten „Personenstandsregister“ geführt:
a)Geburten
b)Heiraten
c)Kinder der Ehe ( b) und c) sind im Volke als „Familien-Stammbuch“
bekannt…)
d)Sterbefälle
Wobei allerdings die Standesämter nur über direkte Vorfahren Auskunft geben (Datenschutz).
mfg
Frank
c)Kinder der Ehe ( b) und c) sind im Volke als
„Familien-Stammbuch“ bekannt…)
Familienbuch ist hier der personenstandsrechtliche Fachbegriff. Das „Stammbuch
der Familie“ bekommt das frisch verheiratete Ehepaar mit nach Hause, wenn es
eines beim Standesamt erworben hat. Es ist hübsch anzusehen, man kann seine
Urkunden da reinheften und es kostet (viel) Geld.
Das Familienbuch in der heutigen Form (es gab schon das „Familienbuch alter
Art“ mit der Personenstandsgesetzänderung von 1938) wird in den alten
Bundesländern seit 1958 geführt (in NFL seit 03.10.1990) und fasst für das
Ehepaar die Einträge in den anderen Personenstandsbüchern zusammen: also alle
Angaben zu den Ehegatten selbst, die Namen von deren Eltern und die Angaben zu
den gemeinsamen (oder adoptierten) Kindern des Ehepaares.
Der Hauptunterschied des Familienbuches zu den anderen Personenstandsbüchern
ist, dass das Familienbuch immer dort geführt wird, wo das Ehepaar seinen
gemeinsamen (Haupt-)Wohnsitz hat, wogegen Geburten-, Sterbe- und Heiratsbücher
nach dem „Tatortprinzip“ geführt werden, also immer dort verbleiben, wo der
Personenstandsfall ursprünglich eingetreten und damit beurkundet wurde.
Aus dem Familienbuch bekommt der Berechtigte die beglaubigte Abschrift (oder
auch den Auszug), aus den anderen Personenstandseinträgen gibt es die bekannten
Urkunden (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde).
Aber mit dem Familienbuch brauchen wir uns nicht mehr lang zu beschäftigen - es
wird mit der vorgesehenen Novellierung des Personenstandesgesetzes ab 2007
abgeschafft. Was dann kommt? Das elektronische Personenstandsbuch und zunächst
vermutlich Chaos!
So, genug genaseweißt.
HeinzEric