Einwohnermeldeamt -> Schufa ?

Hallo,

da ich noch Student bin, habe ich neben meinem Hauptwohnsitz immernoch einen Nebenwohnsitz bei meinen Eltern. Da meine Eltern im Juni ihren Wohnsitz gewechselt haben, habe auch ich meinen bisherigen Nebenwohnsitz abgemeldet und mich an dem neuen Wohnsitz meiner Eltern wieder nebenwohnsitzlich angemeldet.

Vor wenigen Minuten erhielt ich einen Anruf meiner Bank (HypoVerBk), in dem die Dame mir mitteilte, dass ihnen „von Dritten“ mitgeteilt wurde, dass ich eine neue Anschrift im Ort … besäße. Sie als Bank sind „verpflichtet stets die aktuellen Anschriften ihrer Kunden beisammenzuhalten“. Auf meine Frage, wer diese Dritten seien, teilte sie mir mit, dass sie mir das nicht sagen dürfe und verband mich weiter, wo ich dann erfuhr, dass die Daten von der Schufa übermittelt wurden.
Da die Bank das Recht auf Austausch von Informationen mit der Schufa von mir erhalten hat (ist ja üblich), kann ich der Bank keinen Vorwurf machen, außer dass sie es eigentlich nicht zu interessieren hat, wo ich meine Nebenwohnsitze führe.

Da wir seit einigen Jahren in DLand kein zentrales Einwohnerregister mehr haben, kann es doch nur sein, dass das Einwohnermeldeamt meines neuen Nebenwohnsitzes diese Anmeldung an die Schufa gemeldet hat. Ist das Usus, dass die EWMÄmter die Daten mit der Schufa abgleichen ? (Ich kann mich nicht erinnern, dem EWMAmt eine Ermächtigung gegeben zu haben.)

Wer weiss mehr dazu ?

Danke,
Gruss, Lars

Variante 1:
Jedes Unternehmen (Versender etc), welches in irgendeiner Form
mit der Schufa zutun hat. KANN entsprechende Änderungen weiterleiten.
Die Schufa leitet dieses umgehend weiter.

Im Extremfall reicht es, bei einem Internetbuchhandel mit „A“ oder
einem Versender mit „Q“ die Rechnungsanschrift zu ändern und somit
würde die Schufa Kenntnis erhalten.

Variante 2:
Bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt, muß ich einen Bogen
unterschreiben.
In meinem stand drin, das ich mich einverstanden erkläre,
dass meine Daten an „Meldebücher,GEZ“ etc weitergeleitet werden können.
Es sei denn ich „streiche“ entsprechende Textpassagen.
Also ganz sicher, das beim Meldeamt, dieses nicht im Kleingedruckten
stand ???

Hallo,

Da wir seit einigen Jahren in DLand kein zentrales
Einwohnerregister mehr haben, kann es doch nur sein, dass das
Einwohnermeldeamt meines neuen Nebenwohnsitzes diese Anmeldung
an die Schufa gemeldet hat. Ist das Usus, dass die EWMÄmter
die Daten mit der Schufa abgleichen ? (Ich kann mich nicht
erinnern, dem EWMAmt eine Ermächtigung gegeben zu haben.)

Wo leitest Du ab, dass wir in DE keine zentrale Erfassung mehr haben ? Die Daten in den Reisepässen und Bundespersonlausweisen sind und werden zentral registriert. Die Einwohnermeldeämter gleichen keine Daten mit der Schufa ab. Kann es sein, dass Du bei einem Umzug eine Schufaauskunft abgegeben hast oder gar ein Vermieter eine Anfrage gestartet hat ? Versuche über die Schufa eine Selbstauskunft zu erhalten.

Gruss Günter

Wo leitest Du ab, dass wir in DE keine zentrale Erfassung mehr
haben ? Die Daten in den Reisepässen und
Bundespersonlausweisen sind und werden zentral registriert.

Hallo Günter,

diese Information habe ich wörtlich schon vom Einwohnermeldeamt gehört. Da wir kein Zentralregister mehr haben (seit 1994?), ist es z.B. notwendig, dass die Einwohnermeldeämter sich gegenseitig sog. „Statusänderungsmitteilungen“ zusenden.
Hattest Du z.B. bisher in A Hauptwohnsitz und in B Nebenwohnsitz und möchtest Dich jetzt in B Hauptwohnsitzlich melden, so gehst Du in B auf das EWMAmt und erledigst das dort. Dort wird der Status Deines Wohnsitzes gewechselt und in den folgenden Tagen sendet dann B nach A eine o.g. Mitteilung mit den nötigen Informationen und A muss damit sein EW-Register korrigieren.

Wer die Nummern in Ausweis und Pass eindeutig vergibt, kann ich nicht sagen, vielleicht obliegt das der Bundesdruckerei. Wahrscheinlich werden in den EW-Registern der einzelnen Landkreise nur die Ausweis-Nummern der hiesigen Einwohner gespeichert.

Solltest Du in eine Polizei-Kontrolle (oder Grenzkontrolle) geraten, dann wird nur überprüft, ob gegen Deine Ausweisnummer im „Polizei-PC“ etwas vorliegt.

Zum Thema Schufa:
Meine neue Nebenwohnsitz-Anschrift habe ich niemandem gegeben, lediglich das EWMAmt und meine Eltern wissen die :wink:. Versandhäuser (mit „A“ oder „Q“), wie Christian geschrieben hatte, kennen diese Anschrift ebenfalls nicht.

Wahrscheinlich kommen wir bald an den Punkt, an dem ich meinem Handy-Betreiber (die haben ja auch Schufa-Auskunfts-Berechtigung) meine neue Anschrift auch nicht mehr mitteilen muss - die gibt’s dann vom EWMAmt …

Der Datenhandel nimmt gefährliche Ausmaße an: http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs200203…
Gruss, Lars

Woher bekommt die Schufa ihre Daten?

Schufa-Vertragspartner sind 2 300 Banken und Sparkassen (und damit fast alle deutschen Kreditinstitute) sowie 2 000 Händler und Dienstleister, 60 Telekommunikationsfirmen, rund 50 Versicherungen, 75 Versorgungsunternehmen und 90 Inkassofirmen, über 350 gewerbliche Wohnungsgesellschaften und das Online-Auktionshaus Ebay. Sie alle bekommen von der Schufa eine Auskunft und verpflichten sich selbst Daten an die Schufa zu übermitteln. Darüber hinaus durchforstet die Schufa Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte und andere Quellen nach relevanten Daten.

Also, wenn Du nur einem Deine neue Anschrift mitgeteilt haben solltest, ist es klar, woher die Schufa deine Adresse hat.

Gefährlich sind auch die Adressbuchverlage…
Wenn man diesen bei Um/Anmeldungen nicht ausdrücklich widerspricht,
hat man „faktisch“ verloren.
Das die Ihre Adressdatenbanken zur Verfügung stellen…ist ja wohl
klar.

Die Bank ist verpflichtet Aukunft zu geben, woher sie Deine Daten bezogen haben. Beziehe Dich auf das BDSG und wenn die sich auf doof stellen (z.B. „Wir wissen es nicht mehr“) Kannst Du Dich an den Datenschutzbeauftragten wenden …

Obs was hilft?

Chris