ich habe gehört, dass man sich nach 1-2 Wochen nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben muss. Das habe ich aber nach jetzt ca. 8 Monaten immer noch nicht hinbekommen, muss ich dann mit einer Strafe rechnen? Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht?
Hallo,
ich komme leider erst jetzt nach meinem Urlaub dazu, auf die Frage zu antworten. Grundsätzlich handelt es sich bei einer verspäteten Meldung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Ob dies im konkreten Fall auch so gehandhabt wird, wird beim zuständigen Meldeamt zu entscheiden sein.
Gruß
ReiWeb
leider bin ich erst gestern nach 4 Wochen Nordsee-Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und kann mich erst heute melden. Ich bitte um Entschuldigung.
Das Anmelderecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen für Anmeldefristen - meistens 1 Woche, manchmal 2 Wochen.
Aber bei unterlassener Anmeldung gibt es kein Strafverfahren, sondern die Verspätung stellt eine Ordnungdwidrigkeit dar und kann von der zuständigen Behörde mit einem Verwarnungsgeld oder mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ich empfehle, mit den Leuten in Berhörde einfach freundlich zu reden. Es wird dabei sehr auf den einzelnen Sachbearbetier ankommen. Da alle Kommunen aber dringend Geld brauchen, kann schon ein Geldbetrag fällig werden. Den würde ich bezahlen; ein Widerspruch hiergegen ist absolut zwecklos - es sei denn, man hätte 8 Monate lang im Koma im Krankenhaus gelegen (so etwas wäre dann ein ganz plausibler Grund für die lange Verspätung).