Hallo.
Ich studiere derzeit in Darmstadt und habe seit 1 Monat eine Wohnung.
Bin am Wochenende und teilweise unter der Woche aber noch zu Hause (ebenfalls in Hessen, ca. 60km weit weg).
Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt zwingend ummelden? Weil ich habe gehört dass es eine saftige Strafe oder ein Bußgeld geben kann.
Mehrere bekannte von mir Studieren auch und haben sich teilweise erst nach einem Jahr oder gar nicht umgemeldet, da sie auch des Öfteren zu Hause sind.
Vielen Dank im Vorraus.
Gruß, Markus.
Hallo.
Ich studiere derzeit in Darmstadt und habe seit 1 Monat eine
Wohnung.
Bin am Wochenende und teilweise unter der Woche aber noch zu
Hause (ebenfalls in Hessen, ca. 60km weit weg).
Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt zwingend ummelden? Weil
ich habe gehört dass es eine saftige Strafe oder ein Bußgeld
geben kann.
Mehrere bekannte von mir Studieren auch und haben sich
teilweise erst nach einem Jahr oder gar nicht umgemeldet, da
sie auch des Öfteren zu Hause sind.
Tach Markus,
es gibt zwei Möglichkeiten:
- Dein Lebensmittelpunkt ist immer noch bei Deinen Eltern und Du hast in darmstadt eine Wohnung nur um zum Studieren da zu wohnen. Dann meldest Du Dich in Darmstadt mit dem Zweitwohnsitz an. Dein Hauptwohnsitz ist immer noch bei Deinen Eltern.
- Dein Lebenmittelpunkt ist in darmstadt, und Du wirst auch nie wieder für immer zu Deinen Eltern zurückkehren. Dann meldest Du Dich in Deinem Heimatort ab und meldest Dich in Darmstadt mit dem Hauptwohnsitz an.
Du mußt Dich ummelden; das steht im Meldegesetz:
http://www.datenschutz.hessen.de/Gesetzestexte/_vird…
Die für Dich in Frage kommenden Paragraphen beginnen bei 13!
Gruß - Rolf
PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern die personalisierte Abstraktion umfangreicher Erfahrungen mit Meldebehörden!
Hallo
es gibt zwei Möglichkeiten:
- Dein Lebensmittelpunkt ist immer noch bei Deinen Eltern und
Du hast in darmstadt eine Wohnung nur um zum Studieren da zu
wohnen. Dann meldest Du Dich in Darmstadt mit dem
Zweitwohnsitz an. Dein Hauptwohnsitz ist immer noch bei Deinen
Eltern.
- Dein Lebenmittelpunkt ist in darmstadt, und Du wirst auch
nie wieder für immer zu Deinen Eltern zurückkehren. Dann
meldest Du Dich in Deinem Heimatort ab und meldest Dich in
Darmstadt mit dem Hauptwohnsitz an.
Du mußt Dich ummelden; das steht im Meldegesetz:
http://www.datenschutz.hessen.de/Gesetzestexte/_vird…
Die für Dich in Frage kommenden Paragraphen beginnen bei 13!
Bitte Art. 16 Abs. 2 des o.g Gesetzes beachten!
Sollte der Student sich vorwiegend am Studienort aufhalten, so ist dort Hauptwohnung anzumelden. Sollte der Student am WE bei Eltern wohnen, so kann dort Nebenwohnung beibehalten werden.
Gruß von jemandem der täglich am Einwohneramt arbeitet (zwar in Bayern, aber dort ist es genauso).
Gruss
Sid
Kurz und Bündig: ja, du muss dich Ummelden! Schau mal im Internet auf der Internet Seite deiner Stadt, die meisten haben vorgefertigte Formulare zum Ausdrucken, die selbsterklärend sind, auch im Bezug darauf, wann man sich ummelden muss.