Hallo,
Vorname, Nachname, Wohnbezirk, aktuelle Wohnadresse mit
Hausnummer. Auch kann ich in jeder Straße ersehen, wer alles
unter den verschiedenen Hausnummern namentlich wohnt.
Dazu gibt es auf den Meldeformularen bzw. manchmal auch auf der Meldebestätigung die man bei Anmeldung erhält den Hinweis, dass man gegen die Datenübermittlung in bestimmten Fällen widersprechen kann (das wären z.Z. Eintrag in das Adressbuch = im Titel genannt Einwohnermeldebuch!, Parteien u. Wählergruppen, Alters- und Ehejubiläen, Religionsgesellschaften (unter Ausschluß des Kirchensteueramtes), Automatisierte Auskünfte über das Internet) und seit neuestem auch für diejenigen die 18 Jahre alt sind/werden Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
Datenschutz bedeutet für mich auch, daß meine Daten - und dazu
gehört m. E. auch die Wohnadresse - für andere Personen nicht
zugänglich sind.
Diesen Datenschutz kann man in Deutschland nicht haben. Das Melderegister ist zwar kein öffentlich zugängliches Register, aber im Melderechtsrahmengesetz sowie den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer ist geregelt, dass eine beliebige Person über eine andere beliebige Person Auskunft erhalten kann. Es ist auch genau geregelt über welche Daten Auskunft erteilt werden darf, siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__21.html
Ein Beispiel: eine deutsche Frau aus Berlin mußte mit ihrer
Tochter Berlin verlassen, nachdem der ehemalige türkische
Freund das Mädchen (17 Jahre) auf den Strich schicken wollte.
Die Mutter zog mit ihrer Tochter damals nach München. Damit
der Türke seine Freundin nicht aufspüren konnte, wurde die
Wohnadresse in München - von der Staatsanwaltschaft angeordnet
- gesperrt. Ich in meiner beruflichen Tätigkeit damals, konnte
nur über die Staatsanwaltschaft Kontakt mit der Frau bekommen,
indem ICH meine Telefonnummer, meinen Namen und den Grund
hinterlegte. Die Frau konnte dann entscheiden, ob sie mich
kontaktieren will. Das ist Datenschutz!
Da besteht Gefahr für Leib und Leben, dafür kann man eine Auskunftssperre beantragen (wie in geschilderten Fall anscheinend getan wurde). Die Kriterien auf Eintragung einer Auskunftssperre sind vorwiegend hoch angesetzt. Man sollte nachweisen können, dass eine Gefahrensituation bereits besteht.
Wenn nun jede Person gegen Bezahlung aktuelle Wohndaten von
Personen erhält, dann hat dies mit Datenschutz für mich nichts
mehr zu tun. Die Gründe, weshalb eine Person ausfindig gemacht
werden soll, können ja in die verschiedensten Richtungen
gehen. Das ist das Problem.
vorwiegend werden Personen gesucht, die anderen Personen Geld schulden oder es werden Familienangehörige gesucht. Was würdest du nun sagen, wenn du auf der Suche nach dem verschollenen Cousin endlich eine Spur hättest und von der Meldebehörde keine Auskunft erhalten würdest?
das solltest du dir auch mal reinziehen, das ist eine Möglichkeit der von mir genannten Stellen gegen die man Widerspruch einlegen kann: :
https://buergerauskunft.zemaonline.de/bgausk/
Es kommt auch immer wieder die Frage auf, warum Datenübermittlung an die GEZ erfolgt - hier ist die Antwort - ist im Gesetz geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__18.html - da gibt es auch keine Widerspruchsmöglichkeit.
Viel Gruß Tara