Hallo Christian,
Kann eine Person eine Anzeige dafür bekommen, dass Sie einem
Dritten in seinen Briefkasten (geht durch einen Türschlitz und
teilt sich mit zwei Wohnungen - Mieter-/Vermieter Verhältnis)
einen Überweisungsträger (komplett ausgefüllt) und einen
Zettel mit der Aufforderung zur Zahlung einwirft?
hmm, weiss ich nicht
Aber immer kurz vor Weihnachten krieg ich lauter solcher Zettel - allerdings weniger von Leuten denen ich noch Geld schulde als mehr von karitativen Organisationen, die gerne ne Spende von mir hätten. Das find ich zwar lästig könnte mir aber nicht vorstellen, diese Organisationen deswegen anzuzeigen. Was daraus allerdings ein schlauer Anwalt machen könnte (insbesondere wenn das über einen längeren Zeitraum täglich passiert) ahne ich nicht.
ABER: Wenn ich die Situation richtig einschätze hat da eine Person_A einer Person_B Geld geliehen. Und Person_B zahlt nun der Person_A ihre Kohle nicht zurück, richtig? Und wir gehen weiter davon aus dass die Person_A damals der Person_B vertraut hat und keinerlei Belege oder Zeugen für die Geldübergabe hat, auch richtig?
In dem Fall würde ich der Person_A raten entweder die Kohle in den Wind zu schreiben und das unter Lehrgeld zu verbuchen oder sich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Von eigenmächtigen Aktionen wie eben dem täglichen Überweisungsformular oder dem im Forum kürzlich mal aufgetauchten Zettel auf der Windschutzscheibe würde ich abraten.
Denn erstens würde mich das selber täglich aufs neue ärgern (hey, ich muss die Überweisungsvordrucke haben, ausfüllen, was dazu schreiben und hinbringen!), zweitens kostet mich das doch auch Zeit und gegebenenfalls Geld für die Fahrt dorthin und drittens könnte mich die Person B wegen irgendwas versuchen rechtlich zu belangen (bei dem Autoscheibenbeispiel war’s ne Sachbeschädigung, könnt ja sein, dass die Scheibe beim Abreissen vom Klebestreifen kaputt geht oder so).
*wink*
Petzi