Einwurf in Briefkasten Strafbar?

Kann eine Person eine Anzeige dafür bekommen, dass Sie einem Dritten in seinen Briefkasten (geht durch einen Türschlitz und teilt sich mit zwei Wohnungen - Mieter-/Vermieter Verhältnis)
einen Überweisungsträger (komplett ausgefüllt) und einen Zettel mit der Aufforderung zur Zahlung einwirft?

Kann der Person sonst irgendetwas passieren? Oder ist das „legitim“ einen Dritten täglich mit einem Einwurf an seine Zahlung zu „erinnern“?

Vielen dank

Servus Christian !

Anzeigen kann man diese Person sicherlich, alllerdings obliegt es den zuständigen Behörden, anhand der bestehenden Sachlage (Umweltverschmutzung, Bedrohung, Verleumdung, weswegen auch immer die Anzeige erstattet wird) zu ermitteln und anhand der Ermittlungsergebnisse weitere Schritte zu unternehmen. Soll heißen:
Eine Anzeige kann immer erstattet werden. (Wie mal ein anderer User im Forum geschrieben hat: „Ich kann Dich auch anzeigen, weil Du gestern gefurzt hast“).
Wenn der Empfänger z.B. sagt: „Ich schulde dem ‚Absender‘ kein Geld und anhand der Tatsache, dass andere Personen diese falsche Behauptung des Absenders auch mitkriegen, ist diese Handlung als Üble Nachrede oder Verleumdung gem. §§ 186,187 StGB zu werten“, könnte es sein, dass die Anzeige weiter verfolgt wird. Wie es ausgeht, weiß man aber vorher nie.

Kann der Person sonst irgendetwas passieren?

Der Empfänger könnte dem Absender ein Schlägerkommando auf den Hals hetzen, oder, wenn beide geduldig genug sind und der Empfänger einen großen Papierkorb besitzt, kann sich das Spielchen noch Jahre hinziehen.

Zu beiden Punkten gilt: Besser ist das …
==> http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Grüße aus Wien
Helmut

Mahnverfahren/ Wie denn weiter?
Dem Käger wurde schon mehrere mal vom Mahnverfahren abgeraten.

Dem Kläger ist auch bewusst, dass es Kinderka…e ist. Allerdings weiß der Kläger nicht mehr weiter und hofft, trotz des großen Papierkorbs des Schuldners, irgendwann doch auf Einsicht. Auch wenn dem Kläger bereits jetzt schon vollkommen klar ist, dass diese Aktion sich Tatsache noch 100 Jahre hinziehen wird.

Aber der Kläger weiß echt nicht mehr weiter. Was soll er sonst tun? Ohne Beweise

Hallo Christian,

Kann eine Person eine Anzeige dafür bekommen, dass Sie einem
Dritten in seinen Briefkasten (geht durch einen Türschlitz und
teilt sich mit zwei Wohnungen - Mieter-/Vermieter Verhältnis)
einen Überweisungsträger (komplett ausgefüllt) und einen
Zettel mit der Aufforderung zur Zahlung einwirft?

hmm, weiss ich nicht :wink: Aber immer kurz vor Weihnachten krieg ich lauter solcher Zettel - allerdings weniger von Leuten denen ich noch Geld schulde als mehr von karitativen Organisationen, die gerne ne Spende von mir hätten. Das find ich zwar lästig könnte mir aber nicht vorstellen, diese Organisationen deswegen anzuzeigen. Was daraus allerdings ein schlauer Anwalt machen könnte (insbesondere wenn das über einen längeren Zeitraum täglich passiert) ahne ich nicht.

ABER: Wenn ich die Situation richtig einschätze hat da eine Person_A einer Person_B Geld geliehen. Und Person_B zahlt nun der Person_A ihre Kohle nicht zurück, richtig? Und wir gehen weiter davon aus dass die Person_A damals der Person_B vertraut hat und keinerlei Belege oder Zeugen für die Geldübergabe hat, auch richtig?

In dem Fall würde ich der Person_A raten entweder die Kohle in den Wind zu schreiben und das unter Lehrgeld zu verbuchen oder sich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Von eigenmächtigen Aktionen wie eben dem täglichen Überweisungsformular oder dem im Forum kürzlich mal aufgetauchten Zettel auf der Windschutzscheibe würde ich abraten.

Denn erstens würde mich das selber täglich aufs neue ärgern (hey, ich muss die Überweisungsvordrucke haben, ausfüllen, was dazu schreiben und hinbringen!), zweitens kostet mich das doch auch Zeit und gegebenenfalls Geld für die Fahrt dorthin und drittens könnte mich die Person B wegen irgendwas versuchen rechtlich zu belangen (bei dem Autoscheibenbeispiel war’s ne Sachbeschädigung, könnt ja sein, dass die Scheibe beim Abreissen vom Klebestreifen kaputt geht oder so).

*wink*

Petzi