Einwurfeinschreiben

Liebe/-r Experte/-in,

ich weiß nicht, ob das jemand beantworten kann:

Wenn ich ein Einwurf Einschreiben abschicke, der Empfänger aber über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause ist- gilt das trotzdem als Zugestellt bzw. erhalten ?? Gruß Ingo

Hallo Ingo,

das Einschreiben gilt als zugestellt, da der Zusteller die Zustellung mit seiner Unterschrift bestätigt. Wenn der Empfänger dann längere Zeit nicht zu Hause ist, ist das sein Problem!

Hallo Ingo ! Wenn der Kollege den Einwurf-Einschreibe-Brief zustellt und nach dem Zustellgang in der SDS bearbeitet hat gilt der Brief als Zugestellt ! Irgend jemand muss ja auch nach seinem Briefkasten schauen und ihn leeren ! Du kannst übrigens auch im Internet bei der Seite der Deutschen Post AG bei der Sendungsverfolgung nachschauen ob und wann dein Brief zugestellt wurde ! Du brauchst dazu nur die Nummer die auf deiner Quittung steht eingeben ! M.F.G.L.B.!!!

Vielen Dank- gruß Ingo

Vielen Dank- gruß Ingo.

hallo Ingo,

Nein gillt es nicht. Ein Einschreiben wird per Unterschrift übergeben. Falls niemand zuhause ist, wird eine Abholeinladung in den Briefkasten gelegt. Holt der Empfänger nicht innerhalb einer gewissen Frist den Brief auf der Post ab, wird er dem Absender retourniert. (Einwurfeinschreiben sagt mir allerdings nichts. Ich kenne nur den gewöhnlichen eingeschriebenen Brief…)

Lg Nico

hier noch ein Link:

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080…

jetzt sollte alles klar sein.

Hallo Ingo,
ja, das zählt auch als zugestellt. Zumindest für die Post, genauso wie ein normaler Brief. Allerdings hat man bei einem Einwurf-Einschreiben keinen Nachweis, ebenfalls wie bei einem normalen Brief.

Gruß Conny

Hallo Ingo,

erstmal vorweg: Ich bin kein Rechtsanwalt, rechtliche Auskünfte kann ich nicht geben :smile:

Was ich Dir als „Postler“ aber sagen kann: Eine rechtsverbindliche Zustellung gibt es nur bei einem niedergelegten Schriftstück (mit Zustellungsurkunde) und das kannst Du als Privatmensch nicht verschicken.Das können nur Behörden, Notare, Gerichtsvollzieher etc.

Bei einem Einwurfeinschreiben wird ja der Brief vom Zusteller in den Briefkasten eingeworfen, dies dokumentiert er durch seine Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg der Post.Auf diesem Auslieferungsbeleg ist die Sendungsnummer vermerkt, welche auch auf Deinem Einlieferungsbeleg steht.Somit kann normalerweise davon ausgegangen werden, dass der Brief den Empfänger erreicht hat (Dieser Beleg lässt sich auch im Internet bei der Sendungsverfolgung anzeigen). Wenn dieser aber behauptet, keine Sendung erhalten zu haben, steht Aussage gegen Aussage.
Und wenn er nachweisen kann, dass er in der Zeit der Zustellung für einen längeren Zeitraum nicht daheim war, gibt es da wohl noch ein Hintertürchen.
Ich weiß allerdings nicht, ob es eine Verpflichtung gibt, dafür zu sorgen, dass man seine Post regelmäßig liest bzw durchsieht.Ich denke, dass das nur vom Arbeitsamt oder ähnlichen Behörden verlangt werden kann aber, wie gesagt, ich bin kein Anwalt.

Vielen Dank- hast mir sehr geholfen- gruß Ingo

Vielen Dank gruß Ingo

Vielen Dank gruß Ingo.

Vielen Dank gruß Ingo
hallo Ingo,

Nein gillt es nicht. Ein Einschreiben wird per Unterschrift
übergeben. Falls niemand zuhause ist, wird eine Abholeinladung
in den Briefkasten gelegt. Holt der Empfänger nicht innerhalb
einer gewissen Frist den Brief auf der Post ab, wird er dem
Absender retourniert. (Einwurfeinschreiben sagt mir allerdings
nichts. Ich kenne nur den gewöhnlichen eingeschriebenen
Brief…)

Lg Nico