Einzäunung von Grundstück im Naturschutzgebiet

Hallo zusammen,

vielleicht wurde diese Frage hier schon mal gestellt und auch beantwortet, aber ich bin neu hier.

Wir wollen ein Grundstück kaufen, daß im Naturschutzgebiet (Streuobstwiese) liegt. Damit nicht jeder Fußgänger auf unser Grundstück, das an unser Privatgrundstück mit Haus und Garten angrenzt, gehen kann, würden wir es gerne einzäunen.

Wie muss/darf der Zaun gestaltet sein, damit es dem Naturschutzgesetz entspricht? Die Rehe, die im nahen Wald leben und gerne zu uns kommen, sollen ja weiterhin in den Garten dürfen.

Für eine Hilfe/Antwort wäre ich dankbar…

Bis dann…

Servus,

zum rechtlichen Aspekt lässt sich leider keine Antwort geben, weil die Formulierung der Frage das nicht zulässt - Näheres unter FAQ:1129.

Inhaltlich ist es grundsätzlich und immer in solchen Fällen nützlich, das Vorhaben mit der unteren Naturschutzbehörde (sitzt beim Landkreis) abzustimmen, bevor irgendwelche vollendeten Tatsachen geschaffen sind. Es kann z.B. entscheidend wichtig sein, was für ein Zaun und aus welchen Materialien erstellt wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

bist du sicher, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handelt? Denn das erfordert eine Rechtsverordnung des betreffenden Bundeslandes und erstreckt sich sicher nicht nur auf eine Streuobstwiese. Wer da was kauft ist selber schuld. Oder kann es sein, dass es sich bei der Streuobstwiese nur um ein besonders geschütztes Biotop handelt?

Ich vermute eher das zweite. Das kannst du durchaus einzäunen (rechtlich gesehen). Allerdings solltest du die Frage FAQ:1129 - konform nochmals im Rechtsbrett stellen.

Die Frage wäre aber, wie du es zweckmäßigerweise einzäunst. Ich würde einen kleinen halbhohen Zaun nehmen, den die Rehe leicht überspringen können (aber kein Flatterband). Vielleicht einen aus Holz.

Gruss

Iru

Ein Zaun ist ein Bauwerk. Wenn er im Außenbereich ist, ist er genehmigungspflichtig.
Wenn das von Dir erwähnte Grundstück einen Schutzstatus hat, der der Naturentwicklung dient, sind Deine Interessen, das Betreten zu verhindern, wohl kaum zu begründen. Wenn es einen durch Naturschutz begründbaren Grund gibt, den Zugang zu begrenzen, ist das Sache der Behörden und nicht von Privatpersonen.
Udo Becker

Hallo Larsanna,

es kommt dabei auf die einzelnen Bestimmungen des Bundeslandes bzw. der Region an und lässt sich so pauschal nicht beantworten.

Im Allgemeinen dürfte es aber erlaubt sein bereits heimische Büsche und Sträucher zu pflanzen,
die auf diese Weise eine natürliche Barriere bilden.

Stacheliges wie Brombeeren, Weißdorn, Schlehe oder Heckenrose hat sich dabei besonders bewährt.

Haufen von Totholz oder Feldsteinen, bepflanzte Erdhügel, alte Baumstümpfe und dergleichen
können wirkungsvoll zu einer Abgrenzung umfunktioniert werden und bieten gleichzeitig
neuen Lebensraum für Igel und Kleinsäuger, Eidechsen und Kröten,
jeder Menge Insekten und was sonst noch kreucht und fleucht.

Ach und ein kleines Schild könnte ja auch nicht schaden ;o)
Sowas wie:

Wer hier steht und möcht schauen

  • über den freuen wir uns sehr,
    wer hinein geht um zu klauen
  • kommt besser nicht mehr her!

-Der Eigentümer-

Oder auch ein schlichtes „Betreten verboten“…

Auskunft über erlaubte Anpflanzungen, Abgrenzungen und Zäune erteilt die zuständige Gemeindeverwaltung…

Es grüßt
Yvisa

Hallo!

Die FAQ zu Rechtsauskünften wurde mehrfach erwähnt, daher nehme ich an, es geht nicht ums Recht (da wäre eh die Verordnung dieses speziellen NSG einschlägig!!), sondern um die Technik?

Der Vorschlag Hecke/Gebüsche/Haufen kam schon - ist aím NSG aber evtl. verboten bzw. genehimgungspflichtig!

Ebenso zu prüfen, aber eine Alternative wären so Dinge wie eine Sitzgruppe oder so, die erkennen liesen, dass Euer Grundstück - das Haus wird man ja sehen? - schon an der Obstwiese und nicht erst weiter vorne anfängt (der alte Zaun am NSG-Rand würde dagegen genau den anderen Eindruck - draussen noch freies Land - verstärken = also diesen abbauen?)

insgesamt würde ich das von dem zu erwartenden Besucherdruck von der „Obstseite“ abhängig machen: wenn das schon Rehlein grasen ist das wohl kein Volkswanderweg? :smile:

cu kai

Hallo Kai, leider sind Sitzgruppen oder ähnliches nicht zugelassen. Nur ein Bienenstock (prima, mit zwei kleinen Kindern).

Ein „Volkswanderweg“ führt nicht vorbei, aber ein normaler Weg, der von Spaziergängern, meist mit Hunden, viel genutzt wird.

Hm, wir werden wohl mal das Amt für Umwelt bei der Gemeinde anfragen, was wir machen dürfen…

Trotzdem Danke…

Larsanna

Hallo Yvisa,

an etwas ähnliches dachten wir auch schon. Wir machen uns mal bei der Gemeide schlau, was wir dürfen oder können.

Vielen Dank für Deine Ideen…

LG Larsanna

Nur dass Wiesen in Naturschutzgebieten nicht eingezäumt (also mit Jägerzaun oder Stahlzaun) werden dürfen.

Es ging hier mehr im natürliche Zäune.

Trotzdem Danke für Deine Antwort, auch wenn sie uns nicht wirklich weiter hilft…

Gruß Larsanna

Was heißt hier „selber schuld“? Wir wollen nur nicht, daß wenn der Naturschutz aufgehoben wird (im Jahr 2013) oder nicht verlängert wird, dass dann direkt neben uns gebaut wird.

Aber ich werde bei der Gemeinde nachfragen, was wir machen können…

Gruß Larsanna

Hallo!

na Bienenstock - dass ich da nicht drauf gekommen bin :smile: - ist doch ideal!!

-> Bienenhäuschen schön bunt mit den Kindern anmalen und hinstellen
(ich meine natürlich mit Farben anmalen (lassen) von den Kindern, nicht die Kinder dranschmieren huestel…)

Bienenhäuschen sind schon von WEIT sichtbar und für JEDEN Dödel erkennbar…

UND: da geht keiner freiwillig näher hin :smile:

(dass da „kenne dinn sinn“ muss ja keiner wissen *grinz*)

cu kai