Einzel-/Privatperson möchte ehrenamtlich Leistungen anbieten: Spenden sammeln / Fördermitgliedschaften anbieten / Schenkungen / Sponsoring?

Sehr geehrte Expertengemeinde,

ich lade Sie zu einem juristischen Gedankenexperiment zu folgendem fiktiven Fall ein (bitte verständlich für Nichtjuristen erklären):

Max Mustermann ist Rettungssanitäter und hat einen polizeilichen Backround.
Er wohnt in NRW und möchte hier tätig werden. Er ist kein “richtiger” Polizist in NRW.

Er möchte ehrenamtlich, zunächst alleine, folgende Leistungen anbieten:
Hausnotrufdienst: Senioren und Pflegebedürftige erhalten von ihm ein Notrufgerät, welches sich auf Knopfdruck mit Max verbindet. Max fährt dann los um nach dem rechten zu schauen. Er bewirbt sowohl medizinische als auch sicherheitsrelevante / kriminalistische Notsituationen. Ferner bietet er eine personen-& begleitschutzähnliche Leistung an die er als “Erwachsenensitting” für Alleinstehende umschreibt. Auch bietet er Leistungen an die mit Objektschutz und Revierdienst/Kontrollfahrten vergleichbar sein könnten.

Außerdem möchte sich Max (inkl. Equipment) als Sanitäts- so wie Ordnungs-/Sicherheitskraft Veranstaltern und Sanitätsdiensten/Sicherheitsdiensten zur Verfügung stellen.

Um die Einzelheiten und praktische Realisierung soll es hier jetzt nicht gehen.

Max benötigt zur Realisierung und fortlaufend Geld für:
Ausrüstungsgegenstände und Verbrauchsmaterialien, Spritkosten, Instandhaltung, Marketing, Versicherung.
Verpflegung im Rahmen des Dienstes.
Max wünscht sich außerdem im Idealfall ein kleines Zubrot/Taschengeld zur freien privaten Nutzung zu verdienen.

Welche Möglichkeiten hat er hierzu, ohne einen e.V. zu gründen? Er möchte kein Bewachungsunternehmen* gründen, deshalb erscheint eine Gewerbeanmeldung für mich problematisch.

Vielen lieben Dank im Vorraus!

*Max ist ehrenamtlich tätig und lässt sich für seine Sicherheitsdienstleitungen beim Veranstalter anstellen (z.T mit einem symbolischen Honorar von einem €) oder wird Mitglied in dem Verein der ihn engagiert. Er benötigt so keinen Nachweis nach §34 GewO und muss auch nicht die Auflagen/Vorrausetzung zur Gründung eines Bewachungsunternehmen erfüllen (Nachweis steuerlicher Unbedenklichkeit, Versicherung, Rücklagen, etc…) .

Ja ne, ist klar. Max meldet ein Gewerbe an und zahlt Steuern wie jeder andere Selbständige. Punkt.

Data

Bitte lies in meiner Fragestellung warum eine Gewerbeanmeldung nicht in frage kommt.

Auch ansonsten am Thema vorbei und nicht hilfreich.

Was würden Euer Lebden denn gerne hören?

Wenn Du keinen e.V. gründen möchtest und Dir selber die Voraussetzungen für eine Gewerbeerlaubnis fehlen, wirst Du einen Strohmann finden können, der seinen Namen hergibt und Dich einstellt.

Ist übrigens durchaus legal, solange der Strohmann sich jederzeit davon überzeugen kann, dass Du sauber arbeitest. Für mehr als ein Dutzend derartiger Unternehmen sollte er also seine Unterschrift nicht vermieten.

Schöne Grüße

MM

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Ist aber ein Gewerbe. Du kannst natürlich versuchen, es anders zu nennen (z.B. „gemeinnützig“), vielleicht gelingt es sogar. Aber es bleibt eben ein Gewebe, und falls das Finanzamt darauf aufmerksam wird, wird es sich nicht dafür interessieren, wie du es bezeichnest.

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Genau das ist aber das Thema, ob es dir passt oder nicht. Weißt du, mir ist es völlig egal, ob Max auf die Schnauze fällt oder nicht.
So, wie Max es sich denkt, funktioniert es auf keinen Fall.

Data

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Hallo!

Die Erscheinungen, die jemand hat, spielen hier keine Rolle. Beschrieben wird jedenfalls ein Gewerbe. Was soll denn daran problematisch sein?

Leute mit Gewerbeverbot im Kreuz müssen sich bei einschlägigen Unternehmen anstellen lassen.

Gruß
Wolfgang

Servus,

wie beschrieben, die Erlangung der Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO. Offenbar ist der Kandidat kein unbeschriebenes Blatt in dieser Hinsicht.

Hier stehen die Grundlagen:

https://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html

Schöne Grüße

MM

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Okay. Wie sieht es denn jetzt aus wenn Max auf das ominöse Taschengeld verzichtet?

Max möchte außerdem die GewO umgehen, weil ihm der Nachweis nach §34 zu kostspielig ist. Er möchte später eventuell Mitglieder (ehrenamtliche Mitarbeiter) haben die dann ebenfalls diese sehr kostspieigle Zulassung bräuchten.

keine sorge: die zuständigen Ämter werden schon von der Sache Wind bekommen (die Konkurrenz lässt sich nicht verar…) - und dann dürfte Max wieder Probleme bekommen.

Hallo,

ich sag es mal ganz offen, ganz hart:

Lös dich von deiner Vorstellung. Prüfe dich selber, ob du eventuell ein „Helfersyndrom“ hast.

Erlerne einen Beruf. Rettungssanitäter ist eine 520-Stunden Ausbildung, kein echter Beruf.

Hausnotruf: Entweder zuverlässig über mehrere Kommunikationswege und Leitstellen mit mehreren Kräften - oder besser gar nicht.
Kriminalistische und sicherheitsrelevante Notsituationen gehören in die Hände der Exekutive.

Ich könnte jetzt alles nacheinander auseinandernehmen, mach ich nicht.
Denn zuerst würdest du vor allem eins benötigen: Mehr Helfer/Mitarbeiter.
Dann könnte man einen echten e.V. gründen, der dann vermutlich auch gemeinützig sein könnte.
Es wären dann auch ganz offiziell Aufwandsentschädigungen und sogar Bezahlungen möglich.
Vereine, auch gemeinnützige, dürfen durchaus Gewinne machen, die sie dann aber satzungsgemäß zu verwenden haben.
Sehr kritisch sehe ich dann aber immer noch das Bewachungsgewerbe.