Sehr geehrte Expertengemeinde,
ich lade Sie zu einem juristischen Gedankenexperiment zu folgendem fiktiven Fall ein (bitte verständlich für Nichtjuristen erklären):
Max Mustermann ist Rettungssanitäter und hat einen polizeilichen Backround.
Er wohnt in NRW und möchte hier tätig werden. Er ist kein “richtiger” Polizist in NRW.
Er möchte ehrenamtlich, zunächst alleine, folgende Leistungen anbieten:
Hausnotrufdienst: Senioren und Pflegebedürftige erhalten von ihm ein Notrufgerät, welches sich auf Knopfdruck mit Max verbindet. Max fährt dann los um nach dem rechten zu schauen. Er bewirbt sowohl medizinische als auch sicherheitsrelevante / kriminalistische Notsituationen. Ferner bietet er eine personen-& begleitschutzähnliche Leistung an die er als “Erwachsenensitting” für Alleinstehende umschreibt. Auch bietet er Leistungen an die mit Objektschutz und Revierdienst/Kontrollfahrten vergleichbar sein könnten.
Außerdem möchte sich Max (inkl. Equipment) als Sanitäts- so wie Ordnungs-/Sicherheitskraft Veranstaltern und Sanitätsdiensten/Sicherheitsdiensten zur Verfügung stellen.
Um die Einzelheiten und praktische Realisierung soll es hier jetzt nicht gehen.
Max benötigt zur Realisierung und fortlaufend Geld für:
Ausrüstungsgegenstände und Verbrauchsmaterialien, Spritkosten, Instandhaltung, Marketing, Versicherung.
Verpflegung im Rahmen des Dienstes.
Max wünscht sich außerdem im Idealfall ein kleines Zubrot/Taschengeld zur freien privaten Nutzung zu verdienen.
Welche Möglichkeiten hat er hierzu, ohne einen e.V. zu gründen? Er möchte kein Bewachungsunternehmen* gründen, deshalb erscheint eine Gewerbeanmeldung für mich problematisch.
Vielen lieben Dank im Vorraus!
*Max ist ehrenamtlich tätig und lässt sich für seine Sicherheitsdienstleitungen beim Veranstalter anstellen (z.T mit einem symbolischen Honorar von einem €) oder wird Mitglied in dem Verein der ihn engagiert. Er benötigt so keinen Nachweis nach §34 GewO und muss auch nicht die Auflagen/Vorrausetzung zur Gründung eines Bewachungsunternehmen erfüllen (Nachweis steuerlicher Unbedenklichkeit, Versicherung, Rücklagen, etc…) .