Einzelfahrerrabatt bei PKW?!

hi ihr,

mal wieder eine frage an die versicherungsfachleute.

wenn ein PKW TEIL-kasko versichert ist und ein einzelfahrer rabatt ausgehandelt wurde. gilt der nur für teilkaskoschäden oder auch für die haftpflicht?

der fall:

ein PKW mit ebendieser versicherung wird durch 3. gefahren und verursacht einen schaden. die kasko wird sicherlich nicht zahlen, aber muss denn nicht hier mindestens die haftpflicht für schäden an fremden 4. (*grins*) einspringen?

für die haftpflicht ist doch nichteinmal der verschuldensfall interessant, dann kann doch der ausgehandelte rabatt darauf nicht durchwirken, oder?

sagt jetzt bitte nicht: „schau in deine AGB“… die gibt es nicht, weil es nur rein hypothetisch ist. ich will bloss vorher bescheid wissen, weil ich als 3. nun des öfteren mit solchem Kfz unterwegs bin… :wink:

danke

der showbee

Hochstufung…
Hallo Bee,

mal wieder eine frage an die versicherungsfachleute.

Schade… darf ja eigentlich nicht :smile: Bin ja Kaufmann :smile: Aber ich versuchs trotzdem mal.

wenn ein PKW TEIL-kasko versichert ist und ein einzelfahrer
rabatt ausgehandelt wurde. gilt der nur für teilkaskoschäden
oder auch für die haftpflicht?

Der Einzelfahrer-Rabatt gilt spartenübergreifend, insbesondere aber in der Haftpflichtversicherung.

ein PKW mit ebendieser versicherung wird durch 3. gefahren und
verursacht einen schaden. die kasko wird sicherlich nicht
zahlen, aber muss denn nicht hier mindestens die haftpflicht
für schäden an fremden 4. (*grins*) einspringen?

Die Haftpflicht muss. Das schreibt schonmal KfzPflVG vor. :smile:
Zu Deutsch: Kraftfahrzeugpflichtversicherungsgesetz.
Die Sache ist nur, inwieweit die Versicherung Regress nimmt.
Es stehen ihr hierbei 2 Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Sie erhebt eine Nachprämie für den korrekten Versicherungsbeitrag.

  2. Sie nimmt Regress beim Versicherungsnehmer. Dies kann bis zu 10.000 DM sein, denn der VR kann dem VN in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar eine Obliegenheitsverletzung vorwerfen. Beides berechtigt zur Regressnahme, nicht aber zur Verweigerung der Leistung.

Zumindest wüsste ich nichts anderes. Ich persönlich halte die letztere Variante für wahrscheinlicher und würde daher auf der Hut sein.

für die haftpflicht ist doch nichteinmal der verschuldensfall
interessant, dann kann doch der ausgehandelte rabatt darauf
nicht durchwirken, oder?

Doch… aber nur für den Versicherungsnehmer.

sagt jetzt bitte nicht: „schau in deine AGB“… die gibt es
nicht, weil es nur rein hypothetisch ist. ich will bloss
vorher bescheid wissen, weil ich als 3. nun des öfteren mit
solchem Kfz unterwegs bin… :wink:

Dies wirst du auch nicht in den AGB finden. Wenn du es finden wirst, ist es in den TB *Tarifbedingungen*. Ansonsten eher nur eine direkte Auskunft beim Versicherer und ggf. bestätigen lassen. (schriftlich!!!) Wird aber wiederum wahrscheinlich keiner machen…

Frage ist nur, in welcher Stellung du dieses Auto bewegst.
Fährst du es in dienstlicher Hinsicht, so kann es gut sein, dass der Arbeitgeber dann wiederum Regress von dir nimmt. Je nachdem, mit welchem Verschulden du am Schaden du beteiligt bist.

Du weißt ja, ich mache gerade zu diesem Thema eine Ausarbeitung… :smile:
Kannst die fertige dann ja mal haben :smile:

Gruß
Marco

arbeitnehmerhaftung?
hi marco,

Die Haftpflicht muss. Das schreibt schonmal KfzPflVG vor. :smile:
Zu Deutsch: Kraftfahrzeugpflichtversicherungsgesetz.

das musste ja sein, ich meine eine gesetzliche regelung, was es doch alles für gesetze gibt (anbei: vor 3 wochen wurde das gesetz über die sommerzeit verlängert, haette das der BT verschlafen, haetten wir unsere uhren nicht umstellen muessen :wink:

Die Sache ist nur, inwieweit die Versicherung Regress nimmt.
Es stehen ihr hierbei 2 Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Sie erhebt eine Nachprämie für den korrekten
    Versicherungsbeitrag.

  2. Sie nimmt Regress beim Versicherungsnehmer. Dies kann bis
    zu 10.000 DM sein, denn der VR kann dem VN in diesem Fall
    grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar eine
    Obliegenheitsverletzung vorwerfen. Beides berechtigt zur
    Regressnahme, nicht aber zur Verweigerung der Leistung.

aha, also von hier weht der wind. uiii. dann fahre ich mal lieber vorsichtig :wink:

Frage ist nur, in welcher Stellung du dieses Auto bewegst.
Fährst du es in dienstlicher Hinsicht, so kann es gut sein,
dass der Arbeitgeber dann wiederum Regress von dir nimmt. Je
nachdem, mit welchem Verschulden du am Schaden du beteiligt
bist.

ja, so ist es. mein chef ist ohne rose schein momentan und da fahre ich mit seinen wägen ihn rum…

danke soweit für die klarheit und gewissheit,

gruesse vom

showbee

p.s die ausarbeitung würde ich gerne lesen!

*einwenigofftopic*
Hallo Bee,

ich würde hierbei als einzelvertragliche Lösung eine Haftungsfreistellung empfehlen. Da kann er dann von dir eine maximale Höhe verlangen.

Das geschickteste, auch für ihn, wäre aber immer noch eine temporäre Erhöhung der Prämie durch richtige Einstufung.

–> Haftungsbeschränkung (Freistellung) würde ich dennoch auf max. 0 DM in der TK und 300 DM in der VK vereinbaren. Sicher ist sicher :smile: man weiß nie, wie hoch der SB ist und den könnte er, je nach deinem Verschuldensgrad, von dir dennoch Regress nehmen. Selbst dann, wenn der VR bei ihm nicht anklopft.

Gruß Marco