Hochstufung…
Hallo Bee,
mal wieder eine frage an die versicherungsfachleute.
Schade… darf ja eigentlich nicht
Bin ja Kaufmann
Aber ich versuchs trotzdem mal.
wenn ein PKW TEIL-kasko versichert ist und ein einzelfahrer
rabatt ausgehandelt wurde. gilt der nur für teilkaskoschäden
oder auch für die haftpflicht?
Der Einzelfahrer-Rabatt gilt spartenübergreifend, insbesondere aber in der Haftpflichtversicherung.
ein PKW mit ebendieser versicherung wird durch 3. gefahren und
verursacht einen schaden. die kasko wird sicherlich nicht
zahlen, aber muss denn nicht hier mindestens die haftpflicht
für schäden an fremden 4. (*grins*) einspringen?
Die Haftpflicht muss. Das schreibt schonmal KfzPflVG vor. 
Zu Deutsch: Kraftfahrzeugpflichtversicherungsgesetz.
Die Sache ist nur, inwieweit die Versicherung Regress nimmt.
Es stehen ihr hierbei 2 Möglichkeiten zur Verfügung.
-
Sie erhebt eine Nachprämie für den korrekten Versicherungsbeitrag.
-
Sie nimmt Regress beim Versicherungsnehmer. Dies kann bis zu 10.000 DM sein, denn der VR kann dem VN in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar eine Obliegenheitsverletzung vorwerfen. Beides berechtigt zur Regressnahme, nicht aber zur Verweigerung der Leistung.
Zumindest wüsste ich nichts anderes. Ich persönlich halte die letztere Variante für wahrscheinlicher und würde daher auf der Hut sein.
für die haftpflicht ist doch nichteinmal der verschuldensfall
interessant, dann kann doch der ausgehandelte rabatt darauf
nicht durchwirken, oder?
Doch… aber nur für den Versicherungsnehmer.
sagt jetzt bitte nicht: „schau in deine AGB“… die gibt es
nicht, weil es nur rein hypothetisch ist. ich will bloss
vorher bescheid wissen, weil ich als 3. nun des öfteren mit
solchem Kfz unterwegs bin… 
Dies wirst du auch nicht in den AGB finden. Wenn du es finden wirst, ist es in den TB *Tarifbedingungen*. Ansonsten eher nur eine direkte Auskunft beim Versicherer und ggf. bestätigen lassen. (schriftlich!!!) Wird aber wiederum wahrscheinlich keiner machen…
Frage ist nur, in welcher Stellung du dieses Auto bewegst.
Fährst du es in dienstlicher Hinsicht, so kann es gut sein, dass der Arbeitgeber dann wiederum Regress von dir nimmt. Je nachdem, mit welchem Verschulden du am Schaden du beteiligt bist.
Du weißt ja, ich mache gerade zu diesem Thema eine Ausarbeitung… 
Kannst die fertige dann ja mal haben 
Gruß
Marco