Hallo zusammen!
Wer weiß Näheres über die Einzelfallentscheidung für Medikamente?
Angeblich soll sich ab 01.11.2004 etwas daran ändern, doch keiner weiß so exakt, was.
Konkret die Frage, ob z.B. Medikamente, die nicht in Deutschland zugelassen sind, aber bisher aufgrund einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse übernommen wurden, vom Patienten bezahlt werden müssen. Anschließend dann im Erstattungsverfahren evtl. von der Krankenkasse übernommen werden, (oder auch nicht).
Wo finde ich Gesetzestexte? Google gab dazu leider keine verwertbaren Ergebnisse.
Danke, Angelika
Hi,
weiß nicht ob das hilft, aber frag doch nebenbei auch mal unter
www.lifeline.de, Expertenforum, „was zahlt die gesetzliche Krankenkasse“.
Gruß
Birigt
Hallo,
der geschilderte Sachverhalt ist mir doch etwas unklar.
Auch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung darf eine gesetzliche
Kasse ein in Deutschland nicht zugelassenes Medikament nicht
bezahlen.
Wenn dies in der Praxis aber trotzdem gemacht wurde, gibt es dafür
keine gesetzliche Grundlage.
Demzufolge kann die Kasse die Kostenzusage eigentlich immer sofort zurücknehmen.
Ob diese „Rücknahme“ allerdings vor Gericht aufrechterhalten werden
kann (Gewohnheitsrecht??!!!) ist fraglich.
Ob es den Krankenkasse zukünftig verboten ist solche „Einzelfallentscheidungen“ grundsätzlich zu treffen ist mir
derzeitig nicht bekannt.
Hier meine ich allerdings solche Entscheidungen, die im weitesten Sinne mit dem Gesetz übereinstimmen, z. B. ein bestimmtes Medikament
ist für Erkrankung A zugelassen, für Erkrankung B aber nicht.
Hier kann es durchaus zu einer Einzelfasllentscheidung kommen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter!
Die Einzelfallentscheidung wurde vor 2 Jahren für ein Kind getroffen, weil nur dieses besondere Medikament das einzige war, was nachweislich wirksam ist.
Wie gesagt, die Krankenkasse hat schriftlich eine Einzelfallentscheidung getroffen, und die Kostenübernahme erfolgte bisher immer problemlos. Also Rezept in der Apotheke abgegeben, ca. 1 Woche gewartet, das Medikament abgeholt.
Nun hörte ich, dass ab 1.11.2004 grundsätzlich die Einzelfallentscheidungen geändert werden, und zwar dahingehend, dass die Patienten erstmal in der Apotheke bezahlen müssen, um hinterher im Erstattungsverfahren ihr Geld zurückzubekommen.
Zu diesem angeblichen Verfahren habe ich bisher weder etwas in der (Krankenkassen)Zeitung gelesen, noch sonstwie im Netz etwas gefunden.
Angelika
Hallo,
ich bin derzeit im Urlaub - schicke mir nächste Woche eine
Erinnerungs-Mail und ich guck mal nach.
Wenn das so sit wie du schreibst, dürfte sich für dich nichts
ändern, außer das Du in Vorlage gehen müsstest ??
Gruss
Günter Czauderna