Liebe Leser,
eine Freundin von mir möchte eine Reha (stationär) beantragen und eine Wunschklinik angeben, da diese den Behandlungsansätzen nach am ehesten zu passen scheint für sie.
Der Antrag wird über die DRV gestellt.
Grundsätzlich kann sie ja eine Wunschklinik angeben, auch, wenn diese nicht im „Katalog“ der DRV vorkommt – manchmal ist in gut begründeten Fällen eine Einzelfallentscheidung möglich – so heißt es.
Im Fall ihrer Wunschklinik nun ist es so, dass diese keinen Vertrag mit der DRV hat und dieser Einrichtung mitgeteilt wurde (von der DRV), dass seit Mitte 2008 keine Einzelfallentscheidungen mehr möglich seien. Bei der DRV teilte man meiner Freundin aber mit, Einzelfallentscheidungen seien in gut begründeten Fällen möglich.
Auf die konkrete Anfrage im Bezug auf jene konkrete Klinik bekam sie von der DRV aber leider keine konkrete (und auch nicht besonders aussagekräftige) Antwort.
Kennt sich da jemand aus?
Stimmt es, dass keine Einzelfallentscheidungen mehr möglich sind…? Oder betrifft das nur Einrichtungen, die keine Vertragspartner der DRV sind?
Sollte meine Freundin trotzdem versuchen, eine Reha in dieser Klinik genehmigt zu bekommen, oder wäre das vergebene Liebesmüh’?
Leider waren alle Auskünfte der DRV und auch der KV (die GKVs sind nämlich Partner der Wunsch-Einrichtung) schwammig; so nach dem Motto: „Versuchen Sie es eben.“
Es geht ihr nur darum zu wissen, ob es überhaupt, grundsätzlich, möglich WÄRE, eine Reha in dieser Einrichtung genehmigt zu bekommen, von der DRV aus, oder eben nicht.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp, an wen sie sich noch wenden kann.
Herzlichen Dank!
d.
Hallo,
soweit ich weiss geht es bei der Einzelfallentscheidung vor allem auch um die Begleitumstände. Das heißt - welche Diagnose - handelt es sich um eine spezialsierte Einrichtung - kann kurzfristig keine geeignete Einrichtung der DRV zur Verfügung gestellt werden und sind die Gründe die vom Versicherten (Wunsch) entsprechend nachvollziehbar und nicht zuletzt was kostet diese Einzelfallentscheidung u.U. mehr als eine Behandlung in einer eigenen Einrichtung.
Manchesmal ist es dann bessser wenn die Rentenversicherung die Reha ablehnt und dann die Kasse wieder zuständig wäre - dort ist es,
je nach Kasse, eventuell leichter eine entsprechende Einzelfallentscheidung zu erhalten.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das heisst- wird von der DRV eine Reha abgelehnt bzw die Wunschklinik, ist ab dann automatisch die GKV zuständig?
Ich dachte es wäre so, dass wenn der Antrag abgelehnt würde, meine Freundin eben keinen Anspruch auf Reha hätte bzw bei der DRv Einspruch einlegen müsste?
Danke schon im Voraus!
d.
Hallo,
abgelehnt durch DRV heisst grundsätzlich nicht dass eine
Vorsorge/Reha-Leistung nicht doch medizinisch erforderlich ist.
Klar, es ist nicht die Regel dass dann die Kasse eine solche Massnahme bewilligt. Die wird bei entsprechender Antragstellung
(hier sollten alle Unterlagen die auch beim RV-Träger waren, incl. dessen Ablehnung aber auch eine aktuelle medizinische Begründung
beigefügt werden die eine solche Massnahme rechtfertigen würde.)
Die Kasse wird dann normalerweise den MDK einschalten und den
Antrag prüfen lassen.
Gerade bei abgelehnten Reha-Massnahmen in besonderen Fällen kann
es beispielsweise auch die Frage sein ob nicht sogar eine
Krankenhausbehandlung in einer Fachklinik angezeigt wäre.
Wir kennen solche Fälle z.B. aus dem psychosomatischen Diagnosen-Bereich.
Gruß
Czauderna