Einzelfirma angemeldet jetzt der Fragebogen vom FA

Hallo Ihr Fachleute da draussen,

ich habe anfang September eine 1-Mann Einzelfirma angemeldet und bin bisher auch mit allem recht gut zu recht gekommen (gelerneter Industrie / Bürokaufmann).

Jetzt habe ich vom FA den Bogen „Anzeige einer Betriebsaufnahme“ bekommen. Soweit alles keine Problem. Es gibt da nur ein paar Stellen an denen ich stolpere und nicht so recht weiss, was ich da hinschreiben soll.

Es handelt sich um die Punkte 20-22, 32 und 34. Vielleicht kennt sich ja einer mit den Fragenbögen aus und kann mir helfen.

Kurz zu dem was ich mache:
Ich bin nebenberuflicher Webdesigner, handle mit Computern und vertreibe Telefonverträge und Geräte, also Festnetz und Handy’s und was so dazu gehört. Ich habe keine Laden ich arbeite in meiner „Freizeit“ *g* von zu Hause.

Mein Jahresumsatz lässt sich nicht voraussehen und mein Gewinn schon garnicht. Da habe ich erstmal 0,- DM (laut Konz) eingetragen.

Also meine Frage. Soll ich UmSt. auf meine Rechnungen schreiben oder erstmal nicht, denn mein Jahresumsatz übersteigt auf keinen Fall 32.500,- im ersten Jahr!? (Es sei denn es geschieht ein Wunder).

Wenn ich Umst. einbehalte und Vst. mir abziehe, in welchen
Rhythmus muss ich die dann ans FA abführen? 1/4-jährlich oder nur 1x im Jahr? Ich habe mal gelesen, das man dem FA plausibel machen kann, das man die erstmal für Investitionen braucht 8Und man das Geld in dieser Zeit Zinsbringend anleget*g*). Wie geht das und was muss ich da beachten?

Ich hoffe das ist nicht zuviel für ein Thread hier und es kann mir jemand helfen, bzw, vielleicht mir auch sagen, wenn ich was wichtiges vergessen habe, denn ich will damit nicht auf die Nase fallen.

MFG

Michael Wolff

Hallo Michael,

Gratulation zu dem Mutigen Weg. Ich habe mich im März 1998 als Einzelunternehmer mit seminaren selbständig gemacht.

Den Fragebogen habe ich damals auch ausgefüllt. Aber was in den Punkten 20 - 22 usw. im einzelnen drinsteht, weiss ich nicht mehr.

Da barauche ich Informationen.

Zur USt:

Ich würde dir empfehlen die USt auf die Rechnungen zu schreiben. Gerade dann, wenn du einen Verlust machst.

Beispiel:

Du kaufst Waren im Wert von DM 100,00 + DM 16,00 USt ein.
Davon verkauft Du Waren über DM 50,00 + DM 8,00 USt.

Ein Verlust von DM 50,00 und ein Vorsteuerüberschuss von DM 8,00.
Diese DM 8,00 erhälts Du vom Finanzamt auf Dein Bankkonto erstattet.

D. h. Du zahlst zunächst nichts an das Finanzamt sondern erhälst Geld vom Finanzamt. Steigert ungemein die Liquidität.

Noch besser in meiner Branche, da bestimmte Umsätze Umsatzsteuerfrei sind.

Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung erfolgt normalerweise am 10. des folgenden Monates nach dem Quartalsende.

Soll heissen für das ertse Quartal Monat 01 - 03 erfolgt die Umsatzsteuererklärung am 10. April. An diesem Tag muss diese beim zuständigen FA vorliegen. Keine Schonfrist.

Ich habe Dir geholfen??

Gruss Bernhard

Hallo an Alle,

erstmal danke an alle, die mir geantwortet haben und versuchen mit mir mein Problem zu lösen.

Nun mal ins Detail. Ich wohne in Berlin.
Meine Einzelfirma ist eine Nebenbeschäftigung, ds heisst, das ich noch in einer anderen Firma angestellt bin.

Zu den Punkten auf dem Fragebogen:

Punkt 20: Auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG wird verzichtet.
Soll ich da nun ein Kreuz machen oder nicht? Habe mir zwar das UstG besorgt und gelesen, komme aber nicht so ganz damit klar.
Also mein Umsatz wird auf keinen Fall vorerst über 32.500,- DM betragen. Somit trifft der §19 ja auf mich zu und ich muss da ein Kreuz machen, oder?

Oder habe ich generelles Wahlrecht zu sagen, ich bleibe unter der Grenze von 32.500,- DM und nehme keine Steuer oder ich kassiere Sie doch und führe Sie ab, damit ich auch die Vst. mit der ust. verrechnen kann.

Punkt 21: Ich bitte mich von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu befreien… da die jährlich Umsatzsteuer nicht mehr als 1.000,- DM betragen wird.
Woher soll ich das wissen, wieviel Geschäft ich mache und wie hoch meine Ust sein wird?

Punkt22: Abgabezeitraum 1/4-jährlich oder monatlich?
Das ist doch meines Wissens auch von der Umsatzhöhe abhängig oder?

Dann habe ich hier desöfteren gelesen, das Leute davon berichten, das sie keine USt. ausweisen bzw. berechnen da es bei Ihnen generell nicht möglich ist. Gehören diese Leute den sogenannten „Freien Berufen“ an, oder gibt es da noch weitere Definitionen, was versteuert und was steuerfrei ist?

Hier meine Tätgkeiten vielleicht kann mal einer mir dazu sagen ob ich da USt berechnen muss oder nicht darf!? (Finde das alles sehr verwirrend)

Erstellung von Webseiten (alles was dazugehört)
Einzelhandel von Hard-und Software (sehr wenig)
Vermittung von Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen
(Telefone, Festnetzverträge und Handy’s)

@Bernhard: Die Sache mit dem Verlust bringt mir nichts, da ich nicht vorhabe zu investieren. Meine „Firma“ finanziert sich selber. Also Verluste werden auch kalkulatorische Ausgeschlossen.

Hallo Ihrs,

Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung erfolgt normalerweise am
10. des folgenden Monates nach dem Quartalsende.

Mann sollte hier eine Dauerfristverlängerung beantragen und damit die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat verschieben.

Soll heissen für das ertse Quartal Monat 01 - 03 erfolgt die
Umsatzsteuererklärung am 10. April. An diesem Tag muss diese
beim zuständigen FA vorliegen. Keine Schonfrist.

Ganz so hart ist der Fiskus nicht.
Es gilt schonfrist von 5 Tagen für die Abgabe und 5 Tage für die Zahlung, wenn diese per Überweisung erfolgt!
Ist der 10. ein Sa oder So oder FT, dann ist der nächste Wochentag das Fristende. Hiernach berechnet sich auch die Schonfrist.

LG
C.h.

Hallo,
hier nun die Antworten auf Deine Fragen:
zu Punkt 20 (Kleinunternehmer):
Dieser Punkt ist in der Tat ein Wahlrecht. Unternehmer, die diese Grenze nicht überschreiten können sich von der USt befreien lassen, dürfen aber auch keine abziehen.
Problem dabei: Die meisten Auftraggeber werden verlangen, dass die USt in der Rechnung ausgewiesen wird (sie bekommen sie ja erstattet). Empfehlung: Verzichte auf die Option, kalkuliere die USt aber in Deinen Preisen mit ein. Ausgewiesene USt MUSS abgeführt werden. Das bringt uns zu

Punkt 21 und 22:
Hier kannst Du getrost angeben, dass Du zunächst eine Jahreserklärung abgeben wirst (Punkt 22 entfällt daher natürlich, es muss nichts angekreuzt werden). Sollte sich plötzlich etwas anderes ergeben (Grossauftrag von Bill Gates z.B.) ist dies kein Beinbruch. Es entstehen keine gravierenden Nachteile oder „Strafzuschläge“. Sollte sich eine große Steuernachzahlung ergeben können (durch überraschende Umsätze), kann man auch im Jahr dies dem Finanzamt mitteilen.

Zur Umsatzsteuer generell: Nur Ärzte und ähnliches, bzw. spezielle Berater (dies ist dann wirklich sehr kompliziert) müssen keine USt bezahlen.
Für Deine Tätigkeiten wird auf jeden Fall USt fällig.

Ich hoffe, dass hat Dir erst Mal geholfen.
Falls nicht: Feel free to ask me :smile:

Liebe Grüße
Hartmut Dieterle

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