Einzelfirma für den Bruder gegründet, hafte ich ?

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Jahren einen großen Fehler gemacht
und habe für meinen Bruder unter seiner Anleitung und Beratung auf meinem Namen eine Einzelfirma gegründet.
Mein Bruder begleitete mich zu allen Ämtern und Banken
und führte überall die Gespräche. Unter seiner Anleitung
haben wir auch ein Geschäftskonto auf meinen Namen mit
einer Kontovollmacht für meinem Bruder eröffnet.

Ich hatte mit der Firma nie was zu tun gehabt, mein Bruder brauchte damals meine Hilfe weil er gerade seine
konkurs gegangene Firma neu aufbauen wollte.
Ich war erst 18 und unerfahren und dachte mir, dass ich meinen BRUDER doch helfen kann.

Fakt ist, ich habe jetzt 90.000 Euro Schulden, die gegründete Firma, die von meinen Bruder alleine geführt
worden ist, ist insolvenz.
Alle Gläubiger dessen Namen ich noch nie gehört habe, kommen zu mir.

Meinen Bruder der natürlich kein Geld mehr hat, tut das alles leid, nur dadurch ist mir nicht geholfen.

Kann ich irgendwie die Schulden auf meinen Bruder übertragen. Ich hatte nie etwas mit dieser Firma zu tun. Alle Endscheidungen wurden immer alleine von meinen Bruder getätigt. Muss ich meinen Bruder verklagen ? Mein Bruder würde sogar offiziell alle
Schulden auf sich nehmen nur Geld hat er nicht.

Gibt es für mich ein Möglichkeit diesen Alptraum wieder los zu werden.

Morgen!

Am Besten Anwalt fragen! Denn wenn Bruder Geschäfte getätigt hat, müsste seine Unterschrift überall drauf sein. Und die kann er eigentlich nur tätigen, wenn er hierzu eine Vollmacht hat!
Aber die Sache ist zu kompliziert - Anwalt kann da beraten.

Viel Glück
Victoria

Ich denke schon dass dein Bruder die Schulden offiziell übernehmen kann. Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.

LG

Hallo!
Anscheinend hat Ihr Bruder die Geschäfte ja in Ihrem Namen geführt. Das wäre alles genauer zu prüfen.

Dass die Gläubiger die Forderungen umschreiben ist eher unwahrscheinlich.

Hier ist dringend rechtliche Beratung angebracht, zu der möglichst Ihr Bruder mitkommt, um zu erläutern, was er gemacht hat.

Auf diesem Wege kann man das nicht klären.

Alles Gute

Der Albtraum hat begonnen,als du die Unterschriften geleistet hast und wir leider erst enden wenn du alles bezahlt hast oder in die Insolvenz gegangen bist.

So was wie dich nennt man auch „Strohmann“
Strohmann hat von nix ne Ahnung,weiß nix aber haftet für alles —Leider Leeider!

Nicht grade toll von deinem Bruder dich in den Ruin geritten zu haben.Ofiziell hat dein bruder keine schulden die hast nur du

Frage einen Anwalt, nicht eine (rechtsberatungs-lose) Community!

Ich gehe davon aus, dass Du für alles haftest - es sei denn, Du machst einen Wasser-dichten Vertrag mit Deinem Bruder, so wie er mündlich ja zwischen euch existierte den Du zurück datierst. Aber eventuell ist das illegal. Also vorher prüfen, sonst steigen die Schwierigkeiten noch weiter!

Viel Glück!

Hallo,

Sie werden aus der Sache so einfach nicht herauskommen.

Grundsätzlich wird Ihnen jeder Gläubiger nachlaufen, da Sie als Inhaber der Firma für die Gesamthandlungen verantwortlich sind. Die Firma war immer Ihr Eigentum. Sie tragen jegliche Vorteile aus Gewinnen und Verlusten der Firma.

Wir können Ihnen nur raten schnellstmöglich Insolvenz für die Firma zu beantragen, dann sind Sie zumindest einmal vor den Gläubigern vorerst geschützt. Wenn Sie diesen Schritt nicht gehen, dann müssen Sie sich noch strafrechtlich verantworten wegen Betruges, da Sie nachweislich von dem Schuldenstand der Firma gewusst haben und keine rechtlichen Schritte zur Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit eingeleitet haben. So was nennt man Konkursverschleppung. Diese wird nach neuster Rechtssprechung mit horrenden Geldstrafen oder sogar mit Gefängnis geahndet.

Wenn Sie die Insolvenz beantragen, dann sind Sie zumindest der Bestrafung in Bezug auf die Konkursverschleppung schon mal aus dem Weg gegangen. Sollte die Firma keine verwertbaren Geldbeträge, Wertgegenstände oder andere Dinge vorweisen können, dann haben Sie die Chance auf Durchführung eines Insolvenzverfahren, welche dann wegen mangels Masse abgelehnt wird und die Gläubiger leer ausgehen. In wie weit die Gläubiger dann versuchen an Sie bzw. Ihren Bruder privat heranzutreten um Ihre Forderungen einzutreiben steht auf einem anderen Blatt Papier. Firmentechnisch sind Sie jedoch aus dem Schneider.

Wenn Sie im privatrechtlichen Bereich nachweisen können, dass der eigentliche Verursacher der Schulden Ihr Bruder war, dann wird sich dies entsprechend klären lassen. In wie weit die Gläubiger dann Strafanzeige wegen Betruges gegen Ihren Bruder stellen, würde dann die Zeit zeigen. Sie haben dann zumindest Anspruch auf einen entsprechenden Rechtsbeistand, der Ihnen dann durch die Tücken der Rechtssprechungen helfen wird.

Wenn Sie Ihren Bruder jetzt versuchen zu verklagen, dann sehen wir das Problem, dass Sie dies nur über einen Rechtsanwalt vorantreiben können und dieser wird seine Kosten an dem aktuellen Streitwert = Schuldenwert von 90.000 € festlegen. Die Rechtsanwaltskosten werden sich hier schon vorab mal im Tausender Bereich bewegen und in wie weit Sie finanziell dazu in der Lage sind, können wir nicht beurteilen. Ob das ganze von einer Prozesskostenhilfe getragen wird müsste hier hinterfragt werden, da in der Sachlage auf Klage gegen Ihren Bruder Privatrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht ineinander spielen. Und für Strafrecht gibt es grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe.

Wir hoffen wir konnten Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,

es haftet immer derjenige, der das Geschäft unter seinem Namen betreibt. Es ist irrelevant, ob ein Dritter die Geschäfte führt.

Gruß,

LLDK Rechtsanwälte
www.lldk-schuldnerberatung.de

Hallo Maximus,

entschuldige für die späte Antwort. Mitlerweile werden sich bestimmt ein paar andere Experten zu deiner Frage geäussert haben.
Erstmal ist es leider so, dass du als Geschäftsinhaber / Geschäftsführer für die Schulden selbst haftest. Wie es sich allerdings damit verhält, wenn dein Bruder einen Schuldschein unterschreibt und die Schulden auf sich nimmt, das weiß ich leider nicht. Da kann ich dir nur empfehlen einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen…

Gruß,
Vani86

Hallo,
ich würde sagen, es sieht schlecht aus für dich. Wer unterschreibt, ist haftbar dafür. Leider werden viele soziale Beziehungen ausgenutzt um ein Gewerbe zu betreiben, weil man es selbst nicht mehr tun kann, weil man selbst schon eines in den Sand gesetzt hat. Man sollte niemals für jemand anderes unterschreiben, auch nicht für einen Bruder.
Ich denke, du kannst nur noch ein Insolvenzverfahren beantragen. Lass dich am besten von einer gemeinnützigen (Diakonie, Caritas, Stadt) Schuldnerberatungsstelle beraten. Die arbeiten kostenlos für dich. Melde das Gewerbe ab. Nehme deinem Bruder die Unterlagen, Schlüssel für Räume, Autos, Kontokarte für Geschäftskonto etc. ab. Wenn er die Sachen nicht herausgibt, stelle Strafanzeige. Gehe zum Insolvenzgericht und beantrage ein Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen. Das Gericht wird dann einen Insolvenzverwalter einsetzen, der die Regie in deinem Verfahren übernimmt.
Adressen von Beratungsstellen findest du unter www.forum-schuldnerberatung.de . Da gibt es auch die gesetzliche Pfändungstabelle. Bei einem Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung sind 989,99 Euro / Monat vom Arbeitseinkommen pfandfrei.
viele Grüße
Micha