Hi Leute
Ich habe vor 2 Monaten eine Einzelfirma gegründet, weil ich gerade eine neue App programmiere inklusive Webseite. Ich lebe im Kanton Aargau in der Schweiz.
Ist es nötig eine Einzelfirma zu besitzen wenn man mit dieser App danach Geld verdient?
Muss man als Selbstständigerwerbender eine Beitragspflicht zahlen? Wenn Ja, ab welchem Einkommen?
Zudem ist das Unternehmen noch im Handelsregister eingetragen.
War ich zu voreilig? Ab wann müsste ich die App melden, nachdem ich Gewinne mache?
Ich bin momentan sehr verwirrt und hoffe auf gute Tipps und Lösungsvorschläge.
Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten.
Servus,
umgekehrt: Durch Deine Aktivität entsteht automatische eine Einzelfirma.
Zum Handelsregister hättest Du die Firma nicht anmelden müssen, das ist bis zu einem Umsatz von 100.000 CHF freiwillig.
Wegen AHV, IV und EO liest Du bitte das hier einmal durch: https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d
Schöne Grüße
MM
Es war in demfall unnötig sich ins Handelsregisteramt eintragen zu lassen. Dann sollte ich mich da austragen,
Dass heisst dass wen ich mit meiner App Geld verdiene, aber nicht über 100’000 CHF Umsatz mache, dann brauche ich garkeine Einzelfirma?
LG
Servus,
wenn Du einmal im Handelsregister eingetragen bist, lass es doch einfach so - Du bekommst die Gebühren für die Eintragung nicht zurück, wenn Du Deine Firma wieder löschen lässt.
Eine Einzelfirma ist nach Schweizer Recht gleich einem Einzelunternehmen - ein Einzelunternehmen betreibst Du, ob Du willst oder nicht, wenn Du eine App zum Verkauf entwickelst und dann verkaufst. Es kann sein, dass da Verwirrung entsteht, wenn Du bei der Recherche auf Quellen aus Deutschland stößt - hier ist eine Firma etwas anderes als in der CH, und es hat auch andere Folgen, wenn ein Selbständiger eine Firma im Handelsregister eintragen lässt. Lass Dich davon nicht durcheinanderbringen, das ist deutsches Recht, darum brauchst Du dich nicht zu kümmern.
Einzelheiten zum Thema Einzelunternehmen hier: http://www.kmu.admin.ch/kmu-gruenden/03153/03190/index.html?lang=de
Schöne Grüsse
MM
Herzlichen Dank für deine sehr hilfreichen Antworten.
Jetzt ganz konkret:
Könnte ich als Privatperson eine App führen und damit 99’000 CHF im Jahr verdienen und hätte überhaupt keine Probleme im rechtlichem.
Dann habe ich keine Sozialkosten und keine Buchführungspflicht.
LG
Servus,
nochmal: Durch die geschäftliche Aktivität entsteht bereits ein Einzelunternehmen mit allen Verpflichtungen, man kann das nicht willkürlich zu etwas Privatem machen. Die Anmeldung zum Handelsregister löst für sich allein keine AHV- und keine Steuerpflicht aus, sondern der Tatbestand, dass man ein Geschäft betreibt. Sonst würde der Herr Roche aus Basel seine Arzneien auch alle „privat“ herstellen und bräuchte dann keine Steuer bezahlen.
Schöne Grüße
MM