Einzelfirma - wer ist rechtlich bevollmächtigt ?

  1. Ehefrau ist Besitzerin der Firma.
  2. Ehemann ist Angestellter
  3. Ehefrau ist bedingt durch Krankheit nicht in der Lage die Firma zu führen.
  4. Es liegt keine Generalvollmacht, zum Führen der Firma, beim Ehemann vor.
  5. Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft.
  6. Die Schwester des Ehemanns möchte die Firma wenigstens vorrübergehend führen.
    7.Wie ist die rechtliche Lage - kann sie das überhaupt oder macht sie sich strafbar wenn Sie Einblick in Geschäftsbücher nimmt ?

Hallo Grußloser,

und welche Antwort erwartest Du jetzt ?

Dann mal einige Gegenfragen:

Um was für eine Firma handelt es sich denn ?
Ist für die Führung dieser Firma eine besondere Ausbildung erforderlich ?
Wenn ja, welche ?
Ist die Firmeninhaberin nicht in der Lage einen Vertreter zu bestimmen ?

Gruß Merger

PS: an Höflichkeit scheint es dir zu fehlen!

hallo, mir fehlt es nicht an Höflichkeit, nur ich hatte mich für Sachlichkeit entschieden.
Aber die Antwort war ja sehr aufschlussreich. !!!
Und somit möchte ich mich ganz herzlich für diese Antwort bedanken. Gruss wschueri

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Lächerlich.

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