Einzelgarage vermietet als Lager,Hausrat

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

1.) wer hat wem das Vermietet?
2.) ist eine Zweckentfremdung der Garage! Wenn kein Müll gelagert wird dürfte (?) keiner etwas dagegen haben? Ratten usw.

ecky2

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

Zunächst einmal kommt es darauf an, WER die Garage vermieten möchte! Wenn Du Eigentümer bist, okay, solltest Du nur Mieter sein, brauchst Du die Zustimmung Deines Vermieters!

Ich würde in der Teilungserklärung, die manchmal auch Gemeinschaftsordnung heißt, nachschauen, ob hier etwas über Untervermietung steht. Selbst im Verwaltervertrag könnte (!) eine Einschränkung vorhanden sein.

Im Grund muss sich der Garagenmieter im Mietvertrag (den man auch wegen einer solchen Kleinigkeit abschließen sollte) verpflichten, die von der Gemeinschaft getroffenen, bzw. zukünftig noch zu treffenden Regelungen die Garagennutzung betreffend zu befolgen. Außerdem sollte die Dauer des Mietvertrages an die der dazugehörigen Wohnung geknüpft werden, damit es da dann nicht irgendwann mal Probleme gibt.

pieter

Die Garage ist Vermietet,Die Hausverwaltung Will über eine neue Hausordnung Die Nutzung Einschränken,auf Kfz und Motorad Eistellung.Die Garage ist nicht Wohnungsgebunden.Die Mieter Strucktur ist so schlecht,Das eine Vermietung für Kfz zur Zeit nicht möglich ist.mfgDa

Die Garage ist Vermietet als Lager für Hausrat
Die Hausverwaltung will über eine neue Hausordnung Die Nutzung einschrenken Als KFZ und Motorad Garage.Die Garage ist nicht Wohnungsgebunden.Die Mieter Strucktur ist zur Zeit so schlecht,das Eine Vermietung als Kfz Platz nicht möglich ist.mfg Da

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

nein, was wer wo lagert, kann doch zunächst einmal egal sein, es sei denn, es besteht eine Gefahr, dass Feuer, Ratten und Mäuse etc. damit herangezogen werden, ansonsten spielt es ja keine Rolle.

Gruß Eva Haubrock

In der Regel nicht. Es darf natürlich nicht vermüllt werden. Allrdings kennne ich naürlich nicht den angeschlossenen Mietvertrag oder eine eventuell bestehende Hausordnung.

Gruß blauonor

Hallo

Was sagt der Mietvertrag?

MFG

e.Jungmann

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

Hallo Hilfesuchender,

es dürfte keine Probleme mit der Hausverwaltung geben, da dies keine Risikoerhöhung ist.
Dieses Mietverhältnis unterliegt natürlich nicht dem Wohnraumkündigungsschutz.

mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim

Hallo Dackelmann8,

wenn die Garage Sondereigentum ist, kann die Hausverwaltung nichts dagegen sagen. Die Gemeinschaftordnung und die Hausordnung müssen allerdings eingehalten werden. Gegebenenfalls müssen Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) berücksichtigt und eingehalten werden.

Beste Grüße
P. Koltes

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

Hallo Frau/Herr Dackelmann,

wenn es sich wirklich um eine Einzelgarage und nicht um eine Box innerhalb einer größeren Garage handelt, ist, vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen nichts gegen die Unterbringung anderer Gegenstände als ein Auto einzuwenden. Jedoch ist aus guten Gründen in der Regel bereits in der Teilungserklärung festgelegt, dass Zweckentfremdungen nur mit Zustimmung der Hausgemeinschaft zulässig sind. Dies hat auch folgenden Grund: Was ist Hausrat? Gibt es da Dinge, die zu faulen oder anderweitig zu riechen beginnen, die anfällig auf Mäuse und Ratten sind? Ich würde in jedem Fall raten, wenn es sich nicht nur um eine kurzzeitige Unterbringung handelt, die Genehmigung der Hausgemeinschaft einzuholen. Der Verwalter kann dies m. E. nicht selbständig entscheiden.

Viele Grüße
Hubert

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

Hallo, die Frage ist unzureichend gestellt und kann daher nicht beantwortet werden.

MfG
Udo Behrend
ARCO-Immobilien & Hausverwaltung

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

Danke schon mal.Die Garage ist Vermietet,Die Anlage besteht aus 64 Garagen und 160 Wohnungen.Jetzt will Die Hausverwaltung,eine neue Hausordnung Beschließen,In
Bausch und Bogen,untr Anderem Die Garagennutzung Beschenken Auf Das Einstellen von Kfz und Motoräder.Über die einzelnen Punkte der neuen Hausordnung wird nicht Abgestimmt,sondern nur über das Gesamtwerk.Da die Mieterstrucktur schlecht ist mußte ich ausweichen und als Lager vermieten.Die Anlage war 8 Jahre teilweise unter Zwagsverwaltung,Da ein Eigentümer von 80 Wohnungen in Konkurs ging.Das Problem ist Durch Versteigerung der Wohnungen behoben.Da her jetzt eine neue Hausordnung.Die Wohnungen haben jetzt 2 Eigentümer in der Hand.mfg Da

Hallo,

ich kann mit Ihrer Frage nichts anfangen. Wemm gehört die Garage, wer hat sie an wem vermietet. Was hat die Hausverwaltung damit zu tun. Also alles im allen benötigt man mehr Infos um die Frage zu verstehen und die die richtige Antwort abzuleiten.
Tut mir leid, das ich ihnen nicht helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen

Kubig

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

Die Garage ist Vermietet als Lager für Hausrat
Die Hausverwaltung will über eine neue Hausordnung Die
Nutzung einschrenken Als KFZ und Motorad Garage.

Wenn nicht in der Teilungserklärung etwas anderes bestimmt wurde, MUSS die Hausverwaltung die neue Hausordnung auf der nächsten Eigentümerversammlung zur Abstimmung stellen. Eine Nutzung als Möbellager ist keine Beeinträchtigung für die anderen Eigentümer. d.h. die Störungen, die von einem „Möbellager“ ausgehen, das nur einige wenige Male im Jahr geöffnet wird, ist so gering, dass eine Beeinträchtigung der anderen Miteigentümer - im Vergleich zur üblichen Garagennutzung - nicht gegeben ist. Und wenn die bestimmungsgemäße Nutzung als Fahrzeuggarage wegen nicht vorhandener Nachfrage nicht möglich ist, ist es nicht einzusehen, warum ein Möbellager verboten wird - es sei denn, es ginge eine Gefährdung davon aus (z.B. indem Ratten angezogen würden durch Einlagerung von ungeeignetem Material)

Gruß

pieter

Es ist meine Garage seit 18 Jahren.Ich habe Sie seit einigen Jahren als Lager vermietet.Die Teilungserklärung und Die alte jetzt noch Gültige Hausordnung haben keine Beschrenkungen.Danke mfg da

watch this !!!
http://www.njumaen.de/download/gavo/NRW_Garagenveror…

googeln ist manchmal hilfreich.

Also, erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass solch eine Garage langsam aber sicher zugemüllt wird und für Kleinsäuger und unerwünschte Insekten im Laufe der Zeit eine Heimstadt bietet.

Daher wäre ich natürlich als Mitbewohner dagegen, auch wenn hoch und heilig versprochen werden würde, dass alles in Ordnung sei und man sich darum kümmern würde.

Als Verwalter bin ich verantwortlich, die Gesetze und Verordnungen durchzusetzen - ergo, würden wir mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Probleme bekommen, sollte keine Einsicht da sein, die Garage nur als Garage zu nutzen.

mfg

Hallo,

wenn sich die Garage in Ihrem Besitz befindet, können Sie m.e. damit machen, was Sie wollen - auch als Lager benutzen oder vermieten. Der Hausverwaltung ist die Nutzung egal.

MfG
Rheinbahnerin

Eine Enzelgarage ist Vermietet als Lagen für Hausrat.
Gibt es da Schwierigkeiten.mit der Hausverwaltung.

Hallo,
was soll da die Hausverwaltung für ein Problem haben, wenn sie alles was die Vermietung an geht selbst abwickeln, hat die Hausverwaltung damit eigentlich keine Sorgen.
MfG
Kubig

Es ist meine Garage seit 18 Jahren.Ich habe Sie seit einigen
Jahren als Lager vermietet.Die Teilungserklärung und Die alte
jetzt noch Gültige Hausordnung haben keine
Beschrenkungen.Danke mfg da