Einzelgarage zu Mietwohnung ----> Garagentor defekt ------> Mietminderung

Zur Mietwohnung von Person X gehört eine Einzelgarage (Kosten in Nebenkosten enthalten).
Vor SECHS Monaten bekam Person X das Garagentor nicht mehr auf und informierte den Vermieter.
Dieser schickte einen Hausmeister vorbei, der das Tor aufhebelte und feststellte, dass das Tor aufgrund des Alters verzogen ist und erneuert werden muss. Er informierte den Vermieter.

Seitdem lehnt Person X das Garagentor nur noch an, um in die Garage zu kommen.

Da es ein Kipptor ist, welches aufschnipsen kann, haben schon Anwohner das Tor zugedrückt. Jedes Mal kann Person X morgens nicht an Auto/Fahrrad ran, informiert den Vermieter, der schickt Hausmeister, dieser hebelt auf usw.

Der Vermieter regt sich nicht bezüglich der Reparatur (er versucht die Wohnung zu verkaufen).

Was kann Person X tun??? Mittlerweile steht das Auto auf der Straße, da Person X damit zur Arbeit muss.

Hallo!

Wenn Garage zur Wohnung gehört,dann wird man sie mit intaktem Tor auch besser verkaufen können.
Nichtreaktion des Vermieters ist eigentlich nicht einsichtig.

Aber Kosten in NK enthalten machen mich stutzig. Wie das ?

Entweder Garage ist mitgemietet,dann ist das im Mietpreis der Wohnung inklusive. Oder es gibt extra Garagenmietvertrag. Wieso in NK ?

X kann und hätte längst Miete mindern sollen für die Gebrauchswerteinschränkung,eigentlich Nichtnutzbarkeit Garage,weil Verschlussmöglichkeit fehlt .

Wenn man Tor auflassen muss, weil man es sonst nicht mehr ohne weiteres öffnen kann, dann hat die Garage genau den Wert, den ein Stellplatz hätte. Vielleicht noch ein überdachter(Carport).
Also wird man m.E. nicht 100 % mindern dürfen. Denn man kann PKW ja dort parken, Fahrrad nicht und Lagergut auch nicht(kann man im Carport auch nicht).

Und das könnte man doch machen, man lässt Tor immer auf und blockiert es,damit niemand es schließen kann.
Fertig.

Sonst hängt oder baut man das Schloss(oder Bodenwinkel) aus, dann kann es sich nicht mehr verriegeln,wenn Tor zu und man sichert es dann neu mit Bügel und Vorhängeschloss.
bezw. lässt es von einem Handwerker so notdürftig hinrichten. Kosten legt man dem VM auf, bzw. zieht es von Miete ab.

Vorher müsste man noch eine letzte kurze Frist setzen,verstreicht die, dann nimmt man die angekündigte Eigenhilfe vor.

Mieter sind eigentlich viel zu nachsichtig. Warum zahlen sie für eine nicht bereitgestellte Leistung monatelang volle Miete ?

MfG
duck313

Danke duck…

bzgl. des Garagenpreises liegt ein Fehler vor. Er ist in der Gesamtmiete enthalten. Das bedeutet Kaltmiete+Garagenmiete+Nekenkosren.

Warum lässt sich das Person X gefallen? Aus Angst bei Mietminderung aus der Wohnung zu fliegen. Bezahlbare Mietwohnungen sind in der Region von Person X absolute Mangelware.

Bezüglich des Wohnungsverkaufs: Ja es ist unverständlich, warum das Tor nicht gemacht wir.

Person X hat die Garagenmiete in den letzten Monaten u.V. gezahlt.

Hallo

Warum lässt sich das Person X gefallen? Aus Angst bei Mietminderung aus der Wohnung zu fliegen

Da ein Hausmeister eingesetzt ist, ist wohl nicht anzunehmen, dass es sich um ein vom VM bewohntes 2-Familien-Haus handelt - hier könnte der VM ohne Angabe von Gründen kündigen.

Da der Mangel beweisbar besteht und eine angemessene Mietminderung hier in diesem Fall ausnahmsweise sehr gut ermittelbar ist (Garagenmiete abzgl. Stellplatzmiete = Minderungsbetrag), sehe ich keine Gefahr dafür „aus der Wohnung zu fliegen“.

Wichtig ist in jedem Fall, dass dem VM der Mangel nachweisbar angezeigt wurde > Musterbrief und dass unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert wurde.

Gut ist auch, dass die Miete „unter Vorbehalt“ gezahlt wurde > dann kann die Minderung auch später noch umgesetzt werden.

Ich versteh allerdings auch nicht, dass man unvollständige/mangelhafte Leistungen einfach so hinnimmt …

Grüsse Rudi

Der Vermieter regt sich nicht bezüglich der Reparatur (er
versucht die Wohnung zu verkaufen).
Was kann Person X tun???

Den Mangel nachweislich zugangssicher (Einwurfeinschreiben) beim Vermieter reklamieren, unter konkreter Fristsetzung „bis zum 02.03.2014 Instandsetzung in die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung“ fordern und ankündigen, „nach fruchtlosem Fristverlauf einen Fachbetrieb mit Mängelbeseitigung zu beauftragen und die Reparaturkosten mit der übernächsten Miete zu verrechnen“, die sog. Ersatzvornahme :smile:

Auf eine taggenau anteilige Mietminderung ab nachweilicher Kenntnis des Mangels bis zu dessen Reparatur würde ich im Zweifel verzichten oder sie nur sehr moderat vornehmen: Etwaiger Mietrückstand berechtigt zu Zahlungsklage und Abmahnung :frowning:

Viel Erfolg :smile:

G imager