Einzelhandel mit Dienstleistungen

Hallo,
Erstmal etwas zu meinem Vorhaben:
ich plane einen Onlineshop für Computerhardware und Software aufzumachen. Zusätzlich will ich Dienstleistungen wie Webdesign anbieten.
Jetzt hätte ich dazu ein paar Fragen.

Reicht es, ein Gewerbe anzumelden? Denn Dienstleistungen gehören ja eigentlich nicht zu einem Gewerbe…muss ich da zusätzlich noch was anmelden und wenn ja, was?

Wie ist das mit dem Handelsregistereintrag? So wie ich das verstanden hab, meldet man erst ein Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde an und lässt sich anschließend in das Handelsregister eintragen.
Was mich aber irritiert, auf dem Formular für die Gewerbeanmeldung gibt es die Felder „Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name“ und „Ort und Nr. des Registereintrages“.
Oder sind diese nur bei Wiedereröffnung, Kauf etc. relevant und können in meinem Fall freigelassen werden?

Danke schonmal!
mfg Phil

Also ich kann dir sagen das die Hardwarebranche ziemlich am Boden ist und manchmal sind die Preise sogar niedriger als deine Einkaufspreise.

Zum HR-Eintrag: Wenn du keine kaufm. Organisation planst und ein Einzelunternehmen hast, brauchst du am Anfang nicht unbedingt einen HR-Eintrag. Wären nur Unnötige Kosten, kommt halt auch drauf an wie hoch du den Umsatz planst.

Viele Grüße
Nine

Danke schonmal für deine Antwort!
Das heißt, ich kann die Felder 1 und 2 einfach leer lassen?
Denn am Anfang wird der Umsatz nicht so hoch sein, dass ich eine Kaufmänische Organisation brauche. Später ins Handelsregister eintragen lassen ist ja auch ohne weiteres möglich, oder?

Wie sieht das jetzt mit den Dienstleistungen aus? Ich denke mal, in der Beschreibung des Gewerbes haben die nichts zu suchen oder? Reicht einfach eine zusätzliche Anzeige beim Finanzamt?

Hi PG89,

nach meinem Wissen ist Dienstleistung AUCH Gewerbe.

Ich hab z.B. seit Jahrzehnten angemeldet:
„Service-Dienstleistungen im EDV-Bereich“

Gruß
BT