Einzelhandel oder Gastgewerbe?

Ich hätte eine Frage: ich möchte ein Geschäft mit frisch gepresten Fruchsäften eröffnen. Der Kunde bestellt und ich mische diese frisch zusammen und verkaufe diese. Es ist nur ein Stand ohne Sitzplätze in einem Einkaufscenter. Gehört dieser Betrieb nun zum Einzelhandel oder Gastronomie?? Ich bin Einzelhandelskauffrau und benötige dann keine befähigungsprüfung fürs Gastgewerbe. Weil bei dieser Befähigungsprüfung lernt man ja alles von filitieren und flambieren über englischen service und alles und das brauche ich ja nicht für so einen kleinen Stand mit fruchtsäften! Danke schon im Vorraus für die Antworten!

Hallo
Sorry, kann Dir hier nicht weiterhelfen, da wir seit 15 Jahren ein Restaurant in Spanien haben. Wie die Gesetze heute in Deutschland sind, weiss ich leider nicht. Ich hoffe, jemand anderes kann Dir weiterhelfen.
Viel Glück bei Deinem Vorhaben.

Hallo Karina,

dein Saftladen :wink:, gehört nicht zum Gastgewerbe. Aber auch wenn Du eine Schankkonzession brauchst, benötigst Du keine zusätzliche Ausbildung/ Befähigungsprüfung, sondern lediglich eine Hygieneschulung bei der IHK. Mit dem Thema Hygiene, Kühlkette, usw. wirst Du Dich sowieso auseinander setzen müssen.

Viel Glück mit Deiner Saftbar.

Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Erlau

Jakob Waldinsperger

Ganz klar:
Wenn der Kunde bei Dir bestellt und Du verschlossene Flaschen verkaufst, die der Kunde in jedem Falle mitnimmt, könnte man den Einzelhandel weiter prüfen.
Nimmt der Kunde das zubereitete Getränk sofort zu sich, ist es in jedem Falle Gastronomie!!!
Ob - und welche Befähigungsnachweise und behördliche Auflagen notwendig sind, ist eine andere Frage.

LG Uwe

Hallo,

hier wird natürlich mehr gemacht als nur der reine Verkauf, deshalb könnte es auch wenigstens eine Lebensmittelumgangsschulung nötig sein.
Einfach direkt bei der IHK nachfragen.

VG

Christopher

alles bei dem Lebensmittel, Getränke hergestellt und verkauft werden gehört zur Gastro

In welchem Land bist du? In Österreich würde ich dein Geschäft unter Gastronomie anmelden. Die Wirtschaftskammer sagt, ob das passt.

Lieber Gruss … Peter

Hallo Karina1111,

mit so einer Frage bin ich zwar noch nie konfrontiert worden, aber da du Lebensmittel herstellst und vertreibst, wäre ich mir ziemlich sicher, dass es sich dabei um einen Gastronomiebetrieb handelt.
Ich würde es von der Art her mit McDonalds vergleichen, die ja auch auf Bestellung Lebensmittel herstellen, und die gehören zweifelsohne zum Gastro-Bereich.
Ich glaube nicht, dass Du eine besondere Befähigungsprüfung brauchst. Die bräuchte ja dann auch jeder Bratwurtstbudenbetreiber, der ja auch nichts anderes macht.
Detaillierte Auskünfte wird dir aber die IHK geben können.

Viele Grüße und viel Erfolg
Randolf Dieckmann

Hmmm,

gute Frage. Ist ein ähnliches Konzept wie bei Mc Donalds. Dort bezahlt man, wenn man Sachen zum Mitnehmen wählt 7% MwSt. und wenn man vor Ort isst 19%, da man ja quasi „bewirtet“ wird.

MfG