Es geht um das Arbeitsrecht im Einzelhandel.
Lt. Aussage des Arbeitgebers gibt es keinen Tarifvertrag, dem die Mitarbeiter angeschlossen sind.
Wo findet man dann die geltenden Regelungen bzgl. Arbeitszeiten, Rüstzeiten und Überstunden?
Hallo,
im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Gesetz.
Nach dem Gesetz werden Überstunden außer in Notfällen nicht geschuldet. Wenn dazu nichts im Anstellungsvertrag steht und auch nicht in einer Betriebsvereinbarung, dann gibt es keine Überstundenverpflichtung.
Ankleidezeiten können vergütungspflichtige Arbeitszeiten sein, im Handel aber üblicherweise nicht, da ja keine spezielle Kleidung benötigt wird oder jedenfalls nicht eine solche, die man nicht schon anhaben kann, wenn man in den Betrieb kommt. Was bei OP-Schwestern bei Sterilitätsanforderungen anders ist.
http://www.komba-solingen.de/index.php/verwaltung-ak…
Arbeitszeiten im Sinne von Stundenumfang pro Woche steht im Arbeitsvertrag, für die Verteilung gibt es das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO, bei Vorhandensein eines Betriebsrats der Mitbestimmung unterliegend.
VG
EK
Vielen Dank für die Antwort.
Eine Frage noch:
Mit Rüstzeiten sind ja Zeiten gemeint, in denen schon etwas vorbereitet wird, um die eigentliche Arbeits auszuführen.
z.B. Wurst- und Käsetheke auffüllen, was ja in der Regel vor der eigentlichen Arbeitszeit geschieht.
Wie sieht da die gesetzliche Regelung aus, gilt diese Rüstzeit auch schon als Arbeitszeit?