Einzelhandel u. handwerkl. Nebengewerbe!?!?

Hallo,

ich möchte ein Einzelhandelsgeschäft eröffnen und dazu die Dienstleistung der
Montage der gekauften Artikel anbieten. Was sicher viele interessieren wird!!
Wer kann mir sagen was und wieviel genau erlaubt ist.
Branche: KFZ-Zubehör + Montage

Danke und Gruß

Sebastian

Hallo Sebastian,

vermutlich hast Du keinen Meisterbrief des Kfz-Handwerks. Gerade deshalb werden sich Handwerkskammer und Kfz-Innung für Dich besonders liebevoll interessieren. Die Herrschaften werden alles ganz genau wissen wollen und sich nicht mit „KFZ-Zubehör + Montage“ zufrieden geben. Wenn Du einen Kfz-Meister beschäftigst, ist alles in Ordnung. Ohne Meister mußt Du vorher bei der Handwerkskammer fragen, was Du machen darfst und was nicht.

In diesem Zusammenhang eine dringende Warnung vor windigen Konstrukten mit einem tattrigen Meister im Altenheim o. ä.! Das ist keine auf Dauer tragfähige Geschäftsgrundlage. Ich halte es für keine gute Idee, ein derartiges Geschäft zu betreiben, ohne selbst Meister zu sein. Selbst wenn Dir bestimmte Montagearbeiten erlaubt sein sollten, wäre es lebensfremd, sich in der täglichen Werkstattpraxis darauf beschränken zu wollen. Du willst z. B. nur irgendeine Plaste-Kotflügelverbreiterung montieren, siehst dabei den brüchigen Bremsschlauch und darfst ihn nicht anfassen. Du kannst die Uhr danach stellen, daß man Dir die Werkstatt dicht macht und Dich mit schmerzhaften Bußgeldern überzieht.

Gruß
Wolfgang

Danke Wolfgang für die Denkanstöße!
Ich habe gerade mit dem Rechtsanwalt der ortsansässigen IHK gesprochen. Er sagt
es gibt eine neue Regelung. Was man im Nebengewerbe handwerklich macht ist egal.
Früher durfte das Nebengewerbe das Hauptgewerbe zu einem bestimmten prozentualen
Anteil nicht Übersteigen. Heute ist es so, dass das Nebengewerbe 1660 Stunden im
Jahr nicht überschreiten darf, welche Arbeiten dabei ausgeführt werden ist egal.
Wenn ich die Stunden umrechne, jetzt im Nachhinein, ist das so ca. die
Stundenzahl eines Arbeiters. das macht mich ein bisschen stutzig… Ich werd mich
auf der Grundlage weiter informieren! Weiss da jemand genaueres?

Danke und Gruß Sebastian

für alle die es interessiert:

§ 2 Abs. 3, und § 3 der HWO mal genau durchlesen!! Wenn die Tätigkeit unter Abs.
2 oder 3 eizuorden ist, dann ist man nicht an die HWO gebunden :wink:))

hab ich heute recherchiert…

Grüße

Hay Sebastian!

Kannst du den Auszug hier irgendwie mal reinbringen?! Mich würde das durchaus auch interessieren, denn es hört sich ja recht „abenteuerlich“ an. Wenn du das im Nebengewerbe betreibst, dann darf man das machen? Also brauche ich nur mein Hauptgewerbe und lasse dann die sonst meisterpflichtigen Dinge im Nebengewerbe laufen? Das kann doch nicht ganz sein, oder??!!

greets… Bastian

Hey Bastian,

Kannst du den Auszug hier irgendwie mal reinbringen?!

such einfach nach HWO (hab grad keinen Link)

Wenn du das im Nebengewerbe

betreibst, dann darf man das machen? Also brauche ich nur mein
Hauptgewerbe und lasse dann die sonst meisterpflichtigen Dinge
im Nebengewerbe laufen? Das kann doch nicht ganz sein,
oder??!!

Doch geht, nicht Nebengewerbe sondern Nebenbetrieb und der muß „unerheblich“
sein. Definition von „unerheblich“ im Gesetzestext.

Grüße Sebastian

greets… Bastian