Hallo liebe Community,
ist es nach der Ausbildungsverordnung zum Einzelhandelskaufmann/-kauffrau wirklich so geregelt, dass keine Zwischenprüfung nach dem 1. Ausbildungsjahr mehr stattfindet?
Das heißt die erste Prüfung ist nach 2 Jahren und diese Prüfung des Teils 1 wird auch direkt in die Endnote mit einbezogen?
ich hoffe hier kennt sich jemand aus und weiß es!