Situation: Eheleute führen bei einer Bank je ein Festgeldkonto als EINZELkonten, also
keine Gemeinschaftskonten, u. haben von der Bank für Jahr 2010 jeweils separate
Steuerbescheinigungen üb. die Kapitalerträge verlangt.
Die Bank erklärte daraufhin, eine Steuerbescheinigung nur summiert, d.h. für beide Einzelkonten
zusammen, ausstellen zu wollen mit Hinweis auf eine steuerliche Zusammenveranlagung, u. beruft sich auf ihre Geschäftsbedingungen (darin steht diesbezüglich jedoch nichts).
FRAGE: Ist die Bank weisungsgemäß verpflichtet, für jedes bestehende Einzelkonto
eine Steuerbescheinigung auszustellen? Ich kenne keine Bank, die anders verfährt.
Im übrigen geht es eine Bank m. E. auch nichts an, ob Kunden einzeln oder zusammen veranlagt werden, zumal sich das oft erst bei der späteren Veranlagung ergibt. Sparerfreibeträge spielen im vorliegenden Fall mangels Freistellungsauftrag ohnehin keine Rolle.
Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.