ich habe einen Einzelmietvertrag für ein Zimmer in einer 3er WG mit gemeinschaftlicher Nutzung der Küche und des Bades. Die beiden Mitbewohner haben einen eigenen Mietvertrag für ihr Zimmer unterzeichnet.
Mich verwirrt nun der Paragraph „Personenmehrheit als Vertragspartei“. Dort steht, dass die Mieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner haften.
Muss ich also für die anderen beiden Mieter mithaften, falls die ihre Miete nicht zahlen?
ich bin zwar keine Fachanwältin für Mietrecht, verstehe den Passus im Mietvertrag aber genauso wie Du: Wenn einer der Mieter z.B. die Miete nicht zahlt oder auszieht und der VM noch Forderungen gegen ihn hat, denen der Exmieter nicht nachkommt, müssen die anderen Beiden dafür gerade stehen.
Hallo Conny,
wenn Du einen einzelnen Vertrag hast, musst Du nicht für die Schuld der Anderen einstehen. Handelt es sich jedoch um einen Untermietvertrag, müsste der Hauptmieter für denjenigen einstehen mit dem er den Untermietvertrag abgeschlossen hat.
Die gesamtschuldnerische Haftbarkeit bezieht sich auf Verträge, welche von 2 oder mehreren Mietern unterschrieben wurde (also 1 Vertrag = mehrere Unterschriften).
Hallo, soweit mir dass bekannt ist, haften in einer wg alle untereinander gegenüber dem Vermieter, das ist bei eheleuten ebenfalls so. Rein theoretisch braucht sich der Vermieter nur den Vermögensden mieter herauspicken und diesen verklagen, er muß nicht jeden mieter einzeln verklagen bei eventuellen ansprüchen.
Bin mir aber nicht 100 % sicher. Bei sovielen klauseln die es gibt kann ja auch die eine oder andere unwirksam sein.
Meist gibt es bei WG Wohnungen einen Hauptmieter und dieser vermietet die Zimmer „unter“.
Dann haftet er für seine Untermieter mit, wenn diese ihren
Zahlungspflichten nicht nach kommen.
Bei eurer WG sieht es anders aus. Schätze das Sie nicht mit Freunden eine Wohnung angemietet haben, sondern ein WG Zimmer.
In diesem Fall kommt es drauf an, ob die Form eingehalten wurde.
Bei der Klausel um die Personenmehrheit müssen alle
Personen, die der Personenmehrheit angehören auch einzeln aufgeführt werden.
Es kommt halt wie erwähnt an, ob die Mitmieter einzeln im Vertrag aufgeführt wurden. Ist das so nicht der Fall und es steht nur WG „soundso“ ist das nicht zulässig und der Einzemietvertrag gilt nur für die Einzelperson, welche dann Vertragspartner ist.
Sind im Mietvertrag alle Vertragspartner aufgeführt werden diese wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt und dann haften die einzelnen Vertragpartner im Fall der Fälle Gesamtschuldnerisch für Versäumnisse des Anderen
Wobei es demjenigen, der für den oder die Anderen haften muss frei steht, sich die Miete zurück zu holen - wenn es etwas zu holen gibt.
Für einen Vermieter ist das natürlich eine sicherere Angelegenheit, wenn er mehrere Personen in der Pflicht hat, wenn plötzlich einer die Zahlung einstellt.
ich habe einen Einzelmietvertrag für ein Zimmer in einer 3er
WG mit gemeinschaftlicher Nutzung der Küche und des Bades. Die
beiden Mitbewohner haben einen eigenen Mietvertrag für ihr
Zimmer unterzeichnet.
Hallo,
in Deinem Mietvertrag muß genau der Mietgegenstand,also Deine Zimmer mit Anzahl und Größe, aufgelistet sein. Dafür bist Du verantwortlich.
Für die gemeinsam benutzten Räume muß ein Hinweis im Mietvertrag sein.
Sollten Unklarheiten vorhanden sein, bitte Vermieter schriftlich anschreiben.
Tschüß
Mich verwirrt nun der Paragraph „Personenmehrheit als
Vertragspartei“. Dort steht, dass die Mieter für alle
Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner
haften.
Muss ich also für die anderen beiden Mieter mithaften, falls
die ihre Miete nicht zahlen?
sorry, weiss das nicht 100%ig, da ich keine Anwältin bin.
Soweit ich aus eigener Erfahrung weiß, haftest Du nur für den Vertragsgegenstand (also Dein Zimmer). Die Klausel, die Du zitierst, kommt gewöhnlich bei Mietverträgen vor, die von mehreren Personen unterschrieben wurden (so dass jeder für die gesamte Whg haftet). Ich vermute, Dein Vermieter hat einen Formularmietvertrag hergenommen, wo diese Klausel schon automatisch drinstand. Das bedeutet aber nicht, dass sie dann auch in Deinem Fall rechtsgültig ist.
Ich würde den Mieterverein konsultieren (Mitgliedschaft lohnt sich immer, denn spätestens beim Auszug gibt’s für geöhnlich Krach um die Kaution. Habe schon viele Vermieter gehabt und keiner war fair…).
Eine „Personenmehrheit als Vertragspartei“ ist zum Beispiel eine Gesellschaft. Wenn also eine GmbH oder GbR einen Mietvertrag unterzeichnet, sind alle Mitglieder dieser Personenmehrheit gesamtschuldnerisch haftbar, egal welches unterschriftenberechtigte Mitglied unterschreibt. Das dürfte auf Sie nach Ihrer Schilderung nicht zutreffen.