Müssen Rentenbescheide, die vom jeweiligen Arbeitgeber ausgestellt sind aufgehoben werden ? Oder reicht der Rentenbescheid, in dem nach Scheidungsurteilen alles aufgeführt ist, aus ? Muss immer nur der letzte aufgehoben werden oder alle ?
Alles aufheben. Manchmal schleichen sich Fehler ein, da ist es gut wenn mann eine „zweite Quelle“ hat.
Schöne Grüße
Martin