Hallo,
ich würde mich über Rückmeldungen zu folgendem Sachverhalt freuen:
Firma X lädt ihre Mitarbeiter wie jedes Jahr zur Weihnachstfeier ein. Dazu wird normalerweise eine Liste mit den Namen aller Mitarbeiter versendet mit der Bitte, mit „ja“ oder „nein“ eine Rückmeldung über die Teilnahme zu geben.
Nun kommt die Idee auf, dass Mitarbeiter (hier: Azubis), die sich in diesem Jahr arg daneben benommen haben und z.B. ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind, gar nicht erst auf die Liste zu schreiben. Die Geschäftsführung sagt ganz konkret: „Die will ich nicht sehen.“
Verstößt man hier evtl. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Eine Alternative wäre ja, den Betreffenden unter vier Augen nahe zu legen, dass sie auf Grund ihrer Verfehlungen dieses Jahr nicht erwünscht sind zu diesem Zeitpunkt im regulären Schichtbetrieb arbeiten müssen.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank schonmal
Tiffi