Einzelne Personen nicht zur Weihnachstfeier?

Hallo,

ich würde mich über Rückmeldungen zu folgendem Sachverhalt freuen:

Firma X lädt ihre Mitarbeiter wie jedes Jahr zur Weihnachstfeier ein. Dazu wird normalerweise eine Liste mit den Namen aller Mitarbeiter versendet mit der Bitte, mit „ja“ oder „nein“ eine Rückmeldung über die Teilnahme zu geben.

Nun kommt die Idee auf, dass Mitarbeiter (hier: Azubis), die sich in diesem Jahr arg daneben benommen haben und z.B. ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind, gar nicht erst auf die Liste zu schreiben. Die Geschäftsführung sagt ganz konkret: „Die will ich nicht sehen.“

Verstößt man hier evtl. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Eine Alternative wäre ja, den Betreffenden unter vier Augen nahe zu legen, dass sie auf Grund ihrer Verfehlungen dieses Jahr nicht erwünscht sind zu diesem Zeitpunkt im regulären Schichtbetrieb arbeiten müssen.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank schonmal
Tiffi

Hallo,

also das ist bestimmt eine ganz tolle Erziehungsmaßnahme - besser wäre eigentlich noch ein Pranger… (Achtung Ironie).

Also bei uns wäre das eher eine Belohnung, keiner will hingehen zur lästigen Weihnachtsfeier.

Gruß
A.A.

Hallo,

da Einladungen an einzelne Personen verschickt werden hat diese Feier privaten Quarakter…und da ist jedermann immer noch freigestellt,wen er einlädt und wen nicht…

Anders sehe das nätürlich aus,wenn die W-Feier als Betriebsfeier
innerhalb der Arbeitszeit angeordnet worden wäre.

Sorry, habe mich etwas ungenau ausgedrückt. Rausgesendet wird eine Liste mit den Namen der Mitarbeiter, die dann im Betrieb ausgehängt wird. Es sehen also alle, wer nicht drauf steht. In der Arbeitszeit findet die Feier nicht statt, allerdings wird generell eine Teilnahme erwartet. Bis auf einige Sonderfälle halt.

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Schwachsinn
Hi!

da Einladungen an einzelne Personen verschickt werden hat
diese Feier privaten Quarakter…und da ist jedermann immer
noch freigestellt,wen er einlädt und wen nicht…

Das ist völliger Blödsinn…

Anders sehe das nätürlich aus,wenn die W-Feier als
Betriebsfeier
innerhalb der Arbeitszeit angeordnet worden wäre.

…und das ebenso

Man man man

Mal was Sachliches, das zum Brettthema passt…
Hi!

Vorab: Was immer Du tust, höre NICHT auf Frank Müller, der mit ausschließlich jeder Antwort seine eigene Welt darstellt, die mit der rechtlichen Realität grundsätzlich nie etwas zu tun hat!

Sorry, habe mich etwas ungenau ausgedrückt. Rausgesendet wird
eine Liste mit den Namen der Mitarbeiter, die dann im Betrieb
ausgehängt wird. Es sehen also alle, wer nicht drauf steht.

Da sollte man den Arbeitgeber mal freundlich auf den Grundsatz der Datensparsamkeit aufmerksam machen!

In
der Arbeitszeit findet die Feier nicht statt, allerdings wird
generell eine Teilnahme erwartet. Bis auf einige Sonderfälle
halt.

Natürlich handelt es sich schon der steuerlichen Absetzbarkeit wegen nicht um eine private Feier (der öffentliche Aushang im Betrieb tut sein Übriges), es ist eine betriebliche Veranstaltung, bei der nur mit sachlichen Gründen (Aufrechterhaltung des Betriebs z.B.) Personen ausgeschlossen werden dürfen.

Ganz gut erklärt findest Du das hier.

VG
Guido

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Hallo Guido,

vielen Dank für den letzten Link, so etwas hatte ich gestern vergeblich gesucht. Ich bin nicht die Ausgeschlossene, sondern stehe eher auf der anderen Seite (der Geschäfstführung) und interessiere mich einfach mehr als die Chefs dafür, was man eigentlich darf und was nicht :wink:

Viele Grüße
Tiffi

da Einladungen an einzelne Personen verschickt werden hat
diese Feier privaten Quarakter…und da ist jedermann immer
noch freigestellt,wen er einlädt und wen nicht…

Leseschwäche?

Dazu wird normalerweise eine Liste mit den Namen aller Mitarbeiter versendet

Anders sehe das nätürlich aus,wenn die W-Feier als
Betriebsfeier
innerhalb der Arbeitszeit angeordnet worden wäre.

Ok… scheint eine Sehschwäche zu sein, weil du ja auch die Realität nicht wirklich siehst und daher wie so oft falsche Annahmen triffst.

Bitte lass es einfach in Zukunft. (Ich weiss… ich rede gegen eine Wand, aber die Hoffnung stirb zuletzt.)

Danke und Gruss
HighQ

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ganz ehrlich
mir wird übel wenn ich lese was da geplant ist…
für mich tangiert das den gleichbehandlungsgrundsatz ganz enorm…
ich finde es wenig plausibel das „azubis“ den betieblichen ablauf aufrecht erhalten sollen … geht ja von der theorie her schon mal nicht…

guidos link find ich gut

den azubis zu sagen das sie unerwünscht sind … urgs …
hölle … solche kollegen wünscht sich wohl jeder (ironie)

in dem zusammenhang verzichte ich auf den gruss