Einzelnem WG Mitglied kündigen

Gibt es die Möglichkeit einem einzigen WG Mitglied zu kündigen wenn die Mehrheit der Wohngemeinschaft dafür ist.
Wr stehen jedoch alle gemeinsam im Mietvertrag und es gibt keinen Hauptmieter.
Diese Person verhält sich nicht gerade WG-konform und die Mehrheit will dass sie geht.
Ist das möglich?

Fragen sie mal bei Mieterverein nach…
USKO

Hallo,

Solange Miete gezahlt wird und nicht gegen die Hausordnung verstoßen wird, nein.

Lieben Gruss mitredenwill

Ich denke mal, dass es nicht ohne weiteres möglich ist,
dem ungeliebten WG-Mitglied zu kündigen.
Das gilt besonders dann, wenn alle WG-Mitglieder im Mietvetrag stehen.
Abhilfe könnte nur der Vermieter schaffen, aber auch nur dann, wenn er gegen mietvertragliche Regelungen verstößt.
Gruß
Mike-Lohfelden

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht.
Dieses WG-Mitglied hat als Hauptmieter - wie alle anderen auch - alle Rechte und Pflichten an dem Mietverhältnis.
Wenn dieses WG-Mitglied nicht ausziehen möchte, kann man nichts tun. Selbst, wenn die anderen WG-Mitglieder ausziehen, bleiben sie für Mietschulden und Schäden dieses WG-Mitgliedes weiterhin haftbar. Entweder, es kündigen alle gemeinsam, oder jeder haftet einzeln für alle Verbindlichkeiten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. D.h., jeder haftet für die volle Summe, der Vermieter kann sich eine Person herauspicken. WG-Mietverhältnisse sollte man daher immer nur unter höchster Vorsicht eingehen.

Hallo,
ich glaube nicht, dass die Gruppe jemanden kündigen kann. Das kann nur der Vermieter. Es scheint mir zudem eher eine Zivilrechtliche Angelegenheit zu sein.
MfG

Hallo,

wenn das WG Mitglied gleichberechtigter Mieter ist und auch im Mietvertrag drin steht, geht dies nicht per Mehrheitsentscheid.

Einfach abstimmen um ihn los zu werden ist leider nicht.

Grüße
tina

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Wir kennen uns mit speziellem WG-Recht nicht aus. Dennoch sehen wir keinen Grund, warum einem einzelnen WG-Mitglied gekündigt werden sollte, solange dieses seine Miete bezahlt. Aus unserer Sicht kann diese Person nur von sich aus kündigen. Sonst könnte jeder „unliebsame“ WG Mitbewohner „herausgemobbt“ werden.

Hallo,

mit WG-Angelegenheit kenne ich mich leider garnicht aus.

Grüße

Hallo,

geht nicht, nachlesen unter http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtsl…

gruß Elfriede

habe leider keine Erfahrungen mit WG´s -Sorry

Moin.
klare Antwort - Nein!

Gruß connection

Hallo,

wenn, dann nur über den Vermieter.
Wenden Sie sich bitte an ihn. Sie als MITMIETER können nichts tun.
MfG Maximilian123

Ich denke das müßt Ihr aushandeln.