Einzelunter. Behandlung bares Betriebsvermögen?

Hallo!

Ich habe betriebswirtschaftliche/steuerliche Fragen.

Ich bin seit 1.7.2011 Einzelunternehmer. Da Kunden von mir eine Sicherheit verlangen, möchten diese auf einem „Geschäftskonto“ mind. 4.000 Euro als bares Betriebsvermögen sehen.

Wenn ich das Geld auf das neu geschaffene Geschäftskonto überweise … macht das irgendeinen Unterschied in der EÜR am Ende des Jahres? Muss das Vermögen irgendwo ausgewiesen werden?

Zinsen die ich darauf bekomme, kommen dann in die EÜR?

Wenn ich das Geld irgendwann wieder entnehme … wie wird das dann steuerlich behandelt?

Vielen Dank!

Mir freundlichem Gruß

Frank