Einzeluntern. eigene Portokosten Umsatzsteuervora

Hallo Ihr Weisen des Landes,

ist jemanden bekannt ob meine eigenen Portokosten ( Einzelunternehmen - Post, umsatzsteuerbefreit) in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden müßen/sollen? Ich dachte erstmal nein, da ja keine MwSt. bezahlt wird. Doch den eigenen Einkauf meines Lieferanten (obwohl ohne MwSt. da Lieferung aus AT) soll ich laut FA unter der Kennziffer 91 angeben.

Für Euer Wissen im voraus Danke

Dave

sorry, aber da brauche ich genaue infos: was machst du genau und wodurch entstehen genau kosten ? erläutere mal den geschäftsvorfall möglichst genau

Hallo,

es geht nur darum das ich Ware mit der Deutschen Post versende. Von jeder dieser Sendugen habe ich den Beleg aufgehoben. Die Frage muß ich / soll ich diesen Posten in der Umsatzsteuervoranmeldung mit angeben. Und wenn ja unter welcher Kennziffer? Auf der einen Seite dachte ich nein, da die Post ja Umsatzsteur befreit ist, doch wenn ich von meinen Lieferanten aus AT Ware erhalte ,die auch keine MwSt. hat, muß ich diesen Posten trotzdem angeben.
Ich glaub Kennziffer 91 oder so.

Für dein Gripsschmalz Danke im voraus
Dave

Ja das Finanzamt möchte auch solche Vorleistungen wissen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Diese Angaben sind u.a. dann wichtig, wenn der Unternehmer seinem Unternehmen Lieferungen entnimmt. Der Unternehmer muss dann nur insoweit die Entnahme der Umsatzsteuer unterwerfen, wie zu deren Beschaffung auch Vorsteuer angefallen ist.

Kurz um: Das Finanzamt ist mit genügend Gründen bewaffnet um wirklich alles wissen zu müssen :wink:

Hallo Neon77,

vielen Dank für das Wissen und der Spruch:

Kurz um: Das Finanzamt ist mit genügend Gründen bewaffnet um wirklich alles wissen zu müssen :wink:

ist mehr als passend!

Also summiere ich die Belege und trage den Wert unter welcher Kennziffer in der Umsatzsteuervoranmeldung?

Gruss Dave

okay, ist ganz einfach. nennt sich bei uns das „sack kartoffel“-prinzip.

auf deine verkäufe erhebst du portokosten. diese unterliegen AUCH der umsatzsteuer. sie „teilen das sicksal der hauptleistung“. das ist vergleichbar mit einem sack kartoffeln. die katoffeln haben einen steuersatz von 7%, der sack EIGENTLICH 19%. was willst du haben, wenn du n sack kartoffeln haben willst ? die kartoffeln. also ALLES und INSGES. zu 7 %. daher sind portokosten auch unteilbar mit deiner normalen verkaufsleistung verbunden und teilen deren steuerliches schiksal.

zudem: von der USt befreit ist nur das Postunternehmen „Deutsche Post“. :smiley: leider.

hoffe ich konnte helfen.

Hallo James Bondoo7a,

vielen Dank für dein Wissen. Was ich aber meine ist meine Aufwedung. Ich bringe die Ware zu Post bekommen ein Beleg z.B. 6.70€ beim nächsten mal einen über 3.30€. Summiere ich jetzt die Belege für den Monat zu 10€ und trage den Wert unter meinen Aufwedungen in der Umsatzsteurervoranmeldung ein? Wenn ja unter welcher Kennziffer? Selbstversändlich erhebe ich auf die Gesamtrechnung inkl. Port die MwSt. und trage sie ein. In meinen Fall 19%. Meine Verwirrung rührt daher da ja wenn ich v. meinen Lieferanten aus Österreich Ware bekomme obwohl keine MwSt. erhoben wird ich den Posten trotzdem in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben muß.

Hoffe konnte mich diesmal besser mitteilen.
Gruss Dave

Moment, ich habe nochmal die Ausgangsfrage gelesen: Wenn Kennzahl 91 relevant sein soll, dann handelt es sich um ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft. D.h. gem. § 25b des Umsatzsteuergesetzes (UStG):

Im vorliegenden Fall haben 3 Unternehmer Geschäfte über den selben Gegenstand abgeschlossen.

Im vorliegenden Fall sind die 3 Unternehmer in jeweils verschiedenen EU-Staaten ansässig (Österreich, Deutschland, und ???).

Der Gegenstand wurde direkt von Österreich nach Deutschland geliefert.

Der Gegenstand wurde direkt vom 1. Lieferanten an den letzten Abnehmer geliefert.

D.h. Sie sind der letzte Abnehmer des Gegenstandes, somit schulden Sie die Umsatzsteuer, richtig?

Hallo Neon77,

ich bestelle die Ware in AT bekomme sie auf Rechnung ohne MwSt. mit dem Bemerk auf der REchnung UST freie innergemeinschaftliche Lieferung gem. Artikel 6 Abs. 1. Die verkaufe ich an meinen Deutschen Kunden natürlich mit MwSt. FA meinte sicher bin ich mir nicht aber sie müßen es bei Kennziffer 91 eintragen

nein, die portokosten gehören nicht in die USt-VA. Bei Ware aus dem EU-Ausland ist das „anders“. Da müssen sämtliche Kosten (die Zusammenhang mit dem Erwerb stehen) versteuert werden. Da passt dann wieder das Kartoffel-Beispiel :wink:

Vielen Dank für deine Antwort. Schön das es Menschen wie dich gibt. Eine Frage hätte ich nur noch. Ich habe eine Rechnung über 83.70€ inkl.MwST. ausgestellt. Kunde frech wie er ist hat sich einfach mal 3 % Skonto abgezogen und 81.19 € inkl. MwSt. überwiesen. Jetzt ist natürlich der Betrag ein anderer als auf der Rechnung und dem Kontoauszug. Wenn ich jetzt in die UmSt.Voranmeldung die UmSt. angebe, nehme ich die MwSt. der Rechnung oder des tatsächlichen überwiesenen Betrags?
Gruss Dave

das mindert deinen umsatz brutto wie netto. bist du soll- oder ist-versteuerer ? (vereinBARte, oder vereinNAHMte Entgelte ?)

Hallo,
ich bin ist-Versteuert.