Hallo,
kann man für ein Einzelunternehmen Rückstellungen für später anfallende Kosten bilden? BSP: Unternehmer Textilhandel hat Geld auf dem Konto weil er demnächst eine hohe Ausgabe für Wareneinkauf hat - gibt es eine Möglichkeit für eine Rückstellung, um den momentanen Gewinn zu mindern ??? Danke
Rückstellungen generell ja, aber nicht für geplante Wareneinkäufe.
wenn der Eu denn bilanziert und keine EÜR macht…
Rückstellungsthemen wären ohne Anspruch auf Vollständigkeit
- Garantieleistungen
- Gewährleistung
- Prozesskosten
- Urlaub (AN)
- Archivierungskosten
- Altlasten
- Betriebssteuern
- Pensionsverpflichtungen
- BG Beitrag
- handelsrechtlich Drohverluste
- Jubiläum
- Tantiemen
- Jahresabschlußkosten
- Steuererklärungskosten
- sonstige Schadensersatzverpflichtungen
- Umweltschutzverpflichtungen
- ausstehende Rechnungen
etc.
Jahresabschluss oder Zwischenabschluss
Hi !
Zielt die Frage auf die Erstellung eines steuerlich relevanten Jahresabschlusses oder auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses ab, der außersteuerlichen Zwecken genügen soll?
Bei Abschlüssen aus steuerlichen Gründen wurden Gründe für Rückstellungen im Rahmen der Bilanz bereits genannt. Wenn aber lediglich die Zahlung ansteht, dürfte die Rechnung wohl auch schon da sein und somit als Verbindlichkeit erfasst worden sein.
Bei Abschlüssen, die aus außersteuerlichen Gründen erstellt werden, gibt es nur seehr wenige zu beachtende Vorschriften. Für solche Abschlüsse kann sicherlich eine „Rückstellung“ auch dann gebildet werden, wenn eigentlich der Gewinn mit einer EÜR ermittelt wird.
BARUL76
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