Einzelunternehmen in DE kauft von Privatperson

Privatperson aus
Deutschland; Europa; nicht Europa (USA, Schweiz)

Welcher Nachweis muss erbracht werden, so dass der Einkauf als Unkosten hier in Deutschland geltend gemacht werden kann?

Danke!

Gruß Wulf

Welcher Nachweis muß erbracht werden, so daß der Einkauf als
Unkosten hier in Deutschland geltend gemacht werden kann?

Ausgabebeleg, z. B. Rechnung, und erfolgte Zahlung, sofern Bilanzierung reicht Lieferungsnachweis - das reicht allgemein aus, um die Dinge in die Kosten bzw. als Anschaffung bei abschreibungspflichtigen Dingen zu bekommen.

Wie man Un kosten darstellt, ist mir in diesem Zusammenhang schleierhaft: Entweder man hat Kosten oder man hat sie nicht. Man kann aber nicht Unkosten haben…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Stimmt, natürlich Kosten!

Die Privatperson kann aber leider keine Rechnung ausstellen, da sie keine Firma hat.

Die Privatperson kann aber leider keine Rechnung ausstellen,
da sie keine Firma hat.

Das gehört ins Reich der Märchen. Selbstverständlich kann eine Privatperson eine Rechnung bzw. ein anders bezeichnetes Abrechnungspapier ausstellen. Oder welche gesetzliche Regelung spräche dagegen?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Folgendes Beispiel:

Das deutsche Einzelunternehmen kauft von einer Privatperson in China häufiger Waren ein, die per Email verschickt werden.

Muss die Rechnung bzw. der Beleg eine bestimmte Form haben, damit er gültig ist?

Das deutsche Einzelunternehmen kauft von einer Privatperson in
China häufiger Waren ein, die per Email verschickt werden.

Waren per email? Wie geht denn das?

Muß die Rechnung bzw. der Beleg eine bestimmte Form haben,
damit er gültig ist?

Nein. Es sollten nur alle Daten der erbrachten Lieferung / Leistung erfaßt sein.

Daß keine Umsatzsteuer auszuweisen ist bzw. trotz Ausweisung diese nicht als Vorsteuer abziehbar wäre ist keine Argument, als Privatperson keine Rechnung ausstellen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Waren per email? Wie geht denn das?

Lizenzschlüssel, die per Email versendet werden.

ok dann vielen Dank!

Lizenzschlüssel, die per Email versendet werden

sind keine Waren, sondern sonstige Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Lizenzschlüssel, die per Email versendet werden

sind keine Waren, sondern sonstige Leistungen.

Ändert das nun etwas zwecks dem Belegnachweis/Rechnung?

sind keine Waren, sondern sonstige Leistungen.

Ändert das nun etwas zwecks dem Belegnachweis/Rechnung?

Nein, soweit die Rechnung von einem Nichtunternehmer ausgestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald