Einzelunternehmen - Vor- und Nachname und kein Fantasiename?

Hallo,
ich wundere mich etwas, weil scheinbar kaum jemand zu wissen scheint, dass man als Einzelunternehmer im Firmennamen seinen Vor- und Nachnamen führen muss. Das ist doch so, oder?
Ich bin mir jetzt nur unsicher mit dem Zusatz. Manchmal liest man, man dürfe keinen Fantasienamen hinzufügen. Dann doch wieder?
Also als Hausverwalter z. B. darf ich dann Max Müller Mietprofi heissen oder nicht?
Danke. Joy

Hallo,

bei einem Einzelunternehmen steht der Firmenname ganz deutlich im Feld 1 des Gewerbescheins.
Damit sich ein Unternehmen „Firma“ nennen darf, benötigt es eine Eintragung im Handelsregister. Mit dieser Eintragung wird der „Firmenname“ festgelegt.

Der überwiegende Teil der Einzelunternehmen hat keine Haldelsregistereintragung. Der bürgerliche Name ist daher automatisch auch der Unternehmensname. Zusätzlich zum Namen des Unternehmens darf noch eine Bezeichnung verwendet werden.
z.B. „Fliesenleger Max Mustermann“
Wobei „Fliesenleger“ die Bezeichnung und „Max Mustermann“ der Untermehmensname ist.

Ja, darin sehe ich kein Problem.

MfG Frank