kann ich ein Einzelunternehmen ohne meinen Namen / ähnl. einer GmbH verwenden ?
also Firma xxx
es geht hier um repräsentative Dinge, in denen ich zukünftlich glaube ohne das klassische Inhaber yyy besser zu fahren, da ich das Unternehmen und nicht meine Person in den Mittelpunkt stellen möchte.
der Name des Inhabers gehört beim
Einzelunternehmen zum Namen der
Unternehmung.
Es gibt einige Ausnahmen, die sich
eingebürgert haben. Erschöpfende Auskunft
darüber bekommt Du bei Deiner zuständigen
IHK.
weißt Du zufällig ob das bei Restaurants so ist ??
Mir ist bekannt, das es seit einiger Zeit mit den GbR^s toleriert wird das Unternehmen ohne Schriftzug des Inhabers zu nennen.
hinsichtlich der Namensgebung für Restaurants kenne ich die Rechtslage nicht. Dort sind ja Phantasienamen an der Tagesordnung („Futterkrippe“, „Zur Bratkartoffel“, etc), aber der Name des Inhabers/Betreibers ist auf einem kleinen Schild in Eingangsnähe eigentlich immer angebracht. Dabei kann ich mir auch ein öffentliches Interesse vorstellen. Wenn dem Gast vom servierten Fraß schlecht wird, will er ja ohne lange Recherche wissen, wen er belangen kann. Aber wie gesagt, darüber verbreite ich hier nur meine Beobachtung, keineswegs fundiertes Wissen.
öffentliches Interesse vorstellen. Wenn
dem Gast vom servierten Fraß schlecht
wird, will er ja ohne lange Recherche
wissen, wen er belangen kann.
Du hast unter diesem Aspekt selbstverständlich Recht. Mich nervt allerdings die Tatsache, das an jeder Kneipe durch besagtes Schild immer der Eindruck erweckt wird
Inhaber = Eigentümer = Inhalt der Sache
Mein Interese ist nicht das Stehlen aus der Verantwortung sondern vielmehr weiß ich gut genug zu sein, um nicht mit meinem Namen prahlen zu müssen. na oder besser, es steht und hängt am Objekt
man sagt ja nicht
der kocht gut
sondern
dort ist man gut
oder schlecht
insofern zielte meine Frage nur auf vornehme Zurückhaltung, die ,wie ich meine, manchmal gröblichst vernachlässigt wird
kann ich ein Einzelunternehmen ohne
meinen Namen / ähnl. einer GmbH verwenden
?
Hi andreas,
wenn Du Dein Einzelunternehmen in das Handelsregister eintragen läßt, kannst Du jeden (jedenfalls fast) Firmennamen wählen.
Beachte aber dabei die Folgen der Eintragung. Vielleicht bist Du aber schon eintragungspflichtig?