Servus,
ich erinnere mich vage (und such das jetzt nicht) an ein BFH-Urteil, in dem einer Metzgerei mit angeschlossener Imbiss-Gaststätte das Bestehen zweier getrennter stehender Gewerbe versagt wurde, obwohl sowohl wirtschaftlich-organisatorische (Buchhaltung) als technische (Räumlichkeiten) gegeben war.
Dieses bloß zu der Frage, wie frei die Entscheidung ist, in wie vielen unterschiedlichen stehenden Gewerbebetrieben ein Unternehmer aktiv sein kann.
Dass der Normalfall so funktioniert, wie von Dir beschrieben - und vermutlich auch in Zukunft nicht mehr besonders heftig auf die Goldwaage gelegt werden wird, weil es bei dem Einzelunternehmer bei normalen Hebesätzen grad egal ist, ob er GewSt zahlt oder nicht - sei unbestritten.
Schöne Grüße
MM