Einzelunternehmer bei mehreren Geschäftsfeldern?

Hallo,

angenommen ein Einzelunternehmer möchte in mehreren völlig verschiedenen Bereichen tätig sein.
Muss er dann bei der Gewerbeanmeldung einfach alle Tätigkeitsbereiche angeben, oder muss er mehrere Gewerbeanmeldungen durchführen?

Muss er die Buchhaltung getrennt halten (was sicher sinn macht)?

Grüße,
Sebastian

Das kann er machen, wie er lustig ist!
Hallo …

das kann er machen, wie er lustig ist!

Er kann die Geschäftsfelder entweder zusammenfassen zu einem Gewerbe, wenn die Geschäftsfelder aber nicht voneinander abhängig sind, dann kann er einzelne Gewerbe anmelden und getrennte Buchführungen führen.

Dies hätte dann den Vorteil pro Gewerbe den Gewerbesteuerfreibetrag ausschöpfen zu können.

MfG
BEBOUB

Servus,

ich erinnere mich vage (und such das jetzt nicht) an ein BFH-Urteil, in dem einer Metzgerei mit angeschlossener Imbiss-Gaststätte das Bestehen zweier getrennter stehender Gewerbe versagt wurde, obwohl sowohl wirtschaftlich-organisatorische (Buchhaltung) als technische (Räumlichkeiten) gegeben war.

Dieses bloß zu der Frage, wie frei die Entscheidung ist, in wie vielen unterschiedlichen stehenden Gewerbebetrieben ein Unternehmer aktiv sein kann.

Dass der Normalfall so funktioniert, wie von Dir beschrieben - und vermutlich auch in Zukunft nicht mehr besonders heftig auf die Goldwaage gelegt werden wird, weil es bei dem Einzelunternehmer bei normalen Hebesätzen grad egal ist, ob er GewSt zahlt oder nicht - sei unbestritten.

Schöne Grüße

MM