Einzelunternehmer Betriebskapital auf Privatkonto

Person A ist selbständig und verdient Geld mit seiner Firma. Nun möchte er Geld vom Firmenkonto auf sein Privatkonto übernehmen um sich davon private Dinge zu kaufen. Inwiefern darf er dies und welche Steuern gibt es zu beachten ? und auf welches Unterkonto im Kontenrahemen wird die Ausgabe gebucht ?

Gruß
chris

Inwiefern darf er dies

Soweit er will, bzw was das betriebliche Konto hergibt

und welche Steuern gibt es zu beachten ?

Keine, weil Privatentnahmen idR keine Besteuerung auslösen

und auf welches Unterkonto im Kontenrahemen wird die Ausgabe gebucht ?

„Privatentnahme“

Privatentnahmen unterliegen der Einkommenssteuer…

Selorius

Privatentnahmen unterliegen der Einkommenssteuer…

Selorius

seit wann zahlt eine Einzelfirma EK auf privatentnahme? es gibt sowieso keine pos „privatentnahme“ als Einzelfirma daher… die gesamte einnahmen unterliegen die EkSteuer. Das ist alles.

Okay, damit ich das richtig verstanden habe.
Betriebskapital = Eigenkapital des Unternehmers

Wenn Person A private Anschaffungen macht, kann er keine Vorsteuer von der Umsatzsteuer absetzen.
Bei Anschaffungen, was die Firma betrifft, kann er sie geltend machen.

Was ist mit den üblichen Abgaben die man als An machen muss, wenn man Gehalt beziet. Lohnsteuer, Soli, Rentenversicherung, Kirchensteuer ?

Beide Antworten sind Käse, die eine mehr, die andere weniger.
Die Aussage „Privatentnahmen unterliegend der Einkommensteuer“ ist schlichtweg einfach falsch (§ 34a EStG ausgenommen).

Und eine Einzelfirma hat sehr wohl Privatentnahmen, die aber bei einer Gewinnermittlung nach § 4(3( EStG nicht aufgezeichnet werden müssen, ausser für § 4 (4a) EStG.

Okay, damit ich das richtig verstanden habe.
Betriebskapital = Eigenkapital des Unternehmers

Richtig

Wenn Person A private Anschaffungen macht, kann er keine
Vorsteuer von der Umsatzsteuer absetzen.

Natürlich nicht, wieso sollte er auch!

Bei Anschaffungen, was die Firma betrifft, kann er sie
geltend machen.

Prinzipiell richtig.

Was ist mit den üblichen Abgaben die man als An machen muss,
wenn man Gehalt beziet. Lohnsteuer, Soli, Rentenversicherung,
Kirchensteuer ?

Ein Selbständiger ist nun mal kein Arbeitnehmer.

Richtig
Hallo Clematis,

Beide Antworten sind Käse, die eine mehr, die andere weniger.
Die Aussage „Privatentnahmen unterliegend der Einkommensteuer“
ist schlichtweg einfach falsch (§ 34a EStG ausgenommen).

Wo Du Recht hast hast du Recht.
Manchmal kann man den Quark gar nicht mehr lesen, der hier verzapft wird. Da sträuben sich die Nackenhaare und anderes. Es ist nur zu befürchten, dass sich mancher Fragende die passende Antwort auswürfelt, da er nicht die richtige Antwort erkennt.

Gruß Woko

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Ja. das fürchte ich auch.
Und wenn man dann in der Vita liest, dass jemand, der eine solche Antwort gibt, eine eigene Firma hat grauselts mich.