Hallo,
ich melde demnächst ein Gewerbe an.
Dazu möchte ich wissen:
1.) Bei der Gewerbeanmeldung, kann ich da schon soetwas wie „Marco Müller - Online Dienstleistungen & Handel“ angeben, oder wird dort nur „Marco Müller“ als Unternehmen eingetragen.
2.)Will grade ein Geschäftskonto eröffnen, und dort wird nach:
„Bitte tragen Sie im Feld Kontoinhaber die exakte Firmenbezeichnung ein
Einzelfirma: Angabe des Inhabers mit Vor- und Nachname sowie Bezeichnung des Unternehmens“
gefragt.
Soll ich dort dann z.b.: „Marco Müller - Online Dienstleistungen und Handel“ eintragen oder nur „Marco Müller“
Und würde die Überweisung auch ankommen, wenn man „Marco Müller - Online Dienstleistungen und Handel“ einträgt, aber nur an „Marco Müller“ überweist?
Danke schonmals für die Antworten.
Hallo!
Mach es dir nicht unnötig schwer! Vielleicht willst du in ein paar Jahren mit deiner Firma ganz was anderes machen, Autohandel oder Schulungen, oder Eventmarketing oder was weiß ich, und dann hast du immer diesen störenden Firmennamen.
Den Gewerbeschein kriegt sowieso fast niemand zu sehen.
Aber den Briefbogen.
Und auf den Briefbogen kannst du den Zusatz nach Lust und Laune dazu schreiben, ohne dass es auffällt, und ohne, dass es jemand stört. Und du kannst ihn auch jederzeit nach Lust und Laune ändern, ohne den Firmennamen ändern zu müssen.
Grüße
Andreas
Hi,
und dann hast du immer diesen störenden Firmennamen.
Ein Einzelunternehmer tätigt seine Geschäfte unter seinem eigenen Namen und darf/kann darüber hinaus noch einen Fantasienamen führen. Eine Firma ist laut HGB: http://bundesrecht.juris.de/hgb/__17.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Firma
Und auf den Briefbogen kannst du den Zusatz nach Lust und
Laune dazu schreiben, ohne dass es auffällt, und ohne, dass es
jemand stört.
Wenn es denn so einfach wäre. Es sind dennoch die Marken- b ehzw. die Urheberrechte zu beachten. Und eine Irreführung kostet Kunden. Wenn jemand großspurig ein „weltweit tätiges Institut für IT-Technik“ ankündigt, aber Einzelkämpfer ist, wird nicht lange überleben.
Und du kannst ihn auch jederzeit nach Lust und
Laune ändern, ohne den Firmennamen ändern zu müssen.
Im Interesse deiner Kunden solltest du das genau so nicht tun, mal davon abgesehen, daß wir kleineren Unternehmer genau deswegen genommen werden: wir haben einen realen Namen, ein Gesicht und sind direkt ansprechbar.
Ulrich
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Bei der Gewerbeanmeldung interessiert es keinen Amtsschimmel, wie Du Deinen Laden dann nennst oder auch nicht nennst. Da muß irgendwo oben in dem Wisch eingetragen werden, welche Branche das Gewerbe betrifft. Also nur die Bezeichnung.