Ich habe mal eine Frage und zwar möchte ich ein Gewerbe anmelden und rätsel gerade herum, wie das mit dem Namen des Gewerbes ist. Irgendwie war da doch mal… - soweit bin ich gekommen
Naja also irgendwie weiss ich halt, dass dort der Name des Unternehmers auftauchen muss, es sei denn er ist isn Handelsregister eingetragen.
Natürlich würde ich auch gerne eine Homepage anlegen. Kann diese dann im Format www.phantasiename.de sein oder ist dies unzulässig?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet, welche Form in welcher Situation zulässig ist.
Soweit schon mal danke.
Also bedeutet das, dass ich einfach mit dem Phantasienamen werben kann aber auf offiziellen Dingen meinen Namen usw. angeben muss?
Soweit schon mal danke.
Also bedeutet das, dass ich einfach mit dem Phantasienamen
werben kann aber auf offiziellen Dingen meinen Namen usw.
angeben muss?
So ist es!!
Dein Name mußimmer in Verbindung mit dem Phantasienamen stehen.
Wenn du eine Gaststätte mietest, die alter Esel heißt, kannst du mit diesem Namen werben (als kleiner Zusatz *klitzeklein u. irgendwo* muß nur dein Name auftauchen.
J.
Soweit schon mal danke.
Also bedeutet das, dass ich einfach mit dem Phantasienamen
werben kann aber auf offiziellen Dingen meinen Namen usw.
angeben muss?
Hi,
ich kann nur empfehlen, den „Phantasienamen“ offiziell zu machen und einzutragen. Kostet nicht viel, erleichtert aber das Leben. Hat aber auch eine schützende Funktion. Kostet glaube ich rund 200€ in Summe.
Am besten IHK fragen.
Michael