Einzelunternehmer Rücklagen bilden

Liebe Community,
ein Einzelunternehmer muss noch den Abschluss für 2018 einreichen (EÜR), rechnet laut selbst erstellter Zahlen mit einer ESt.-Nachzahlung iHv 3000-5000€

Da das Gewerbe in 2019 langsam eingestellt wurde und er sich auf Jobsuche befand, hat er in 2019 wesentlich weniger Gewinn erzielt wie 2018.
In 2020 war er fest angestellt und hat demnach nur noch Arbeitslohn, aber keinen Umsatz mehr erzielt. Derzeit ist er wegen Geschäftsschliessung seines Arbeitgebers aber arbeitslos und ohne aktuelles Einkommen.
Die hohe Nachzahlung würde ihn ziemlich hart treffen.

Er kennt zwar die Möglichkeit einer Investitionsrücklage, aber er hat logischerweise keine Investition vor, und müsste demnach die Steuer dazu später nachzahlen.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit für Einzelunternehmer, per Rücklagen- oder Rückstellungsbildung einen Teil des Gewinns von 2018 nach 2019 oder 2020 dauerhaft zu verschieben?
In diesen Jahren wäre die Steuerlast nicht so hoch, das würde sehr helfen.

Eine Corona-Hilfe möchte er nicht beantragen, weil er das Geschäft ja nicht fortführen will.

herzliche Grüße in die Runde, Hans-Georg

Du hast dir die Antwort ja bereits gegeben. Per Rücklage oder Rückstellung ist es möglich…

Hallo!

Wobei das ohnehin nicht möglich ist, wenn er das Gewerbe schon aufgegeben hat.

Ich würde einen Stundungsantrag erwägen, aufgrund der Corona-Krise sind die Finanzämter zurzeit gehalten, solche Anträge großzügig zu bewilligen.

Schöne Grüße!

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Wie kommst du auf diese (etwas bizarre) Idee?

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Bei der EÜR (Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben, § 4 Abs.3 EStG) gibt es keine Rückstellungen. Und gewinnmindernde Rücklagen auch nicht bei Gewinnermittlung nach nach § 5 EStG).
Du müsstest also für 2018 eine Bilanz aufstellen. Aber was willst Du rückstellen?

Nö nö Männeken, so eenfach is dit nich.

Erklär doch mal, wie sich die Bildung einer Rücklage auf den Gewinn auswirken soll?

Und wofür im gegebenen Fall eine Rückstelllung gebildet werden soll, die sich gewinnmindernd auswirkt?

Neugierig

MM

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Danke für alle Antworten,
welche Möglichkeit bleibt denn überhaupt, um Gewinn aus 2018 in spätere Jahre zu verschieben, wo weniger Gewinn erzielt wurde?
(ausser dem schon erwähnten Investitionsabzug)
lG Wutz

Ist Dir überhaupt klar, was diese beiden Worte bedeuten, was für Geschäftsvorfälle dahinter stehen bzw. welche Buchungen?

Servus,

da der Überschussrechner keine Bestände führen und bewerten muss, kann er, wenn er im Oktober sieht, dass das Ergebnis besser sein wird als geplant, Material und Waren jeder Art einkaufen, die er sonst im folgenden Jahr besorgt hätte.

Im vorliegenden Fall ist es vor allem verwunderlich, dass zu niedrige Vorauszahlungen festgesetzt waren. Da wäre bereits eine Anpassung der Vorauszahlung per 10.09. oder 10.12. angezeigt gewesen - die kann man jederzeit beantragen, und nur eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen sollte einigermaßen detailliert begründet werden - ein Antrag auf Festsetzung höherer Vorauszahlung(en) wird immer ohne weiteres abgenickt.

Beides geht nicht mehr, wenn man es nicht zum richtigen Zeitpunkt gemacht hat.

Jetzt kommt allenfalls eine Stundung der ESt-Nachzahlung im Sinn einer Zahlung in Raten in Frage; das ist im gegebenen Fall ein bissele wacklig zu begründen und hängt stark vom Wohlwollen des FA-Mitarbeiters ab, geht aber grundsätzlich schon. Man muss bei einem entsprechenden Antrag darlegen, dass die Zahlung so wie sie ist die wirtschaftliche Existenz gefährden würde, dass aber andererseits die Stundung nicht zum Ausfall der Zahlungen führen wird - und natürlich auch, dass man mit der Nachzahlung zwar gerechnet hat, aber nicht mit der Arbeitslosigkeit.

Bei einem Antrag auf Stundung im Sinn einer Ratenzahlung macht es sich immer ganz gut, wenn ein sichtbarer Betrag (d.h. dem man ansieht, dass er schon ein bissele weh tut, aber eben im Rahmen der Möglichkeiten geleistet ist) bezahlt wird, bevor der Antrag gestellt wird. Geld ist immer ein ziemlich gutes Argument.

Schöne Grüße

MM