Hallo,
angenommen A der Einzelunternehmer ist möchte umziehen.
Er hat jedoch die Möglichkeit am alten Wohnort seine Betriebsstätte zu behalten.
Weil er nicht möchte, dass sich seine Geschäftsadresse ändert (weil er sonst sehr viele Kontakte informieren müsste und außerdem ein anderes Gewerbe- und Finanzamt zuständig wäre wodurch sich wahrscheinlich ja auch die Steuernummer, usw. ändern würde?) zieht er diese Möglichkeit in Betracht. Der Umzug sollte also nach außen hin nicht „sichtbar“ sein. Natürlich wäre A vor Ort auch zukünftig erreichbar.
Die Fragen daher:
- Ist es möglich als Einzelunternehmer umzuziehen (=neue EINZIGE Wohnung), ohne die bestehende Geschäftsadresse zu verlieren?
- Bleibt weiterhin das bisherige Gewerbeamt zuständig?
- Bleibt weiterhin das bisherige Finanzamt zuständig?
- Ändert sich die Steuernummer?
- Ändert sich die UST-ID-Nr?
- Sind Änderungen am Impressum notwendig?
- Welche Mitteilungen und an wen sind zuständig?
Habe im Netz schon viel gesucht aber nichts wirkliches gefunden. Ich weiß nicht, wie ich das besser beschreiben sollte. Ich bitte daher um Entschuldigung wenn etwas unklar ist. Bitte dann einfach nachfragen.
Vielen Danke schonmal für die Antworten.
Gruß
D.