Einzelunternehmung bei Umzug

Hallo,

angenommen A der Einzelunternehmer ist möchte umziehen.

Er hat jedoch die Möglichkeit am alten Wohnort seine Betriebsstätte zu behalten.

Weil er nicht möchte, dass sich seine Geschäftsadresse ändert (weil er sonst sehr viele Kontakte informieren müsste und außerdem ein anderes Gewerbe- und Finanzamt zuständig wäre wodurch sich wahrscheinlich ja auch die Steuernummer, usw. ändern würde?) zieht er diese Möglichkeit in Betracht. Der Umzug sollte also nach außen hin nicht „sichtbar“ sein. Natürlich wäre A vor Ort auch zukünftig erreichbar.

Die Fragen daher:

  • Ist es möglich als Einzelunternehmer umzuziehen (=neue EINZIGE Wohnung), ohne die bestehende Geschäftsadresse zu verlieren?
  • Bleibt weiterhin das bisherige Gewerbeamt zuständig?
  • Bleibt weiterhin das bisherige Finanzamt zuständig?
  • Ändert sich die Steuernummer?
  • Ändert sich die UST-ID-Nr?
  • Sind Änderungen am Impressum notwendig?
  • Welche Mitteilungen und an wen sind zuständig?

Habe im Netz schon viel gesucht aber nichts wirkliches gefunden. Ich weiß nicht, wie ich das besser beschreiben sollte. Ich bitte daher um Entschuldigung wenn etwas unklar ist. Bitte dann einfach nachfragen.

Vielen Danke schonmal für die Antworten.

Gruß
D.

Hallo,

solange sich die Firma (Betriebsstätte) dort befindet und auch jemand
zu festen Geschäftszeiten dort erreicht werden kann,ist das kein Problem.

Das gilt NICHT für die in der Gewerbeordnung genannten erlaubnispflichtigen Gewerbe wie zum B.
-Pfandleiher
-Makler
usw.
Hier sind die Auflagen der Gewerbeordnung und der zuständigen Behörden zu beachten.

Nein, ist kein erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Wie sieht es mit der Steuernummer/zuständigem Finanzamt aus? Denn ein Einzelunternehmer hat ja nur eine Steuernummer (sowohl für privat als auch für geschäftlich).

Gruß
D.

Abend,

Die Fragen daher:

  • Ist es möglich als Einzelunternehmer umzuziehen (=neue
    EINZIGE Wohnung), ohne die bestehende Geschäftsadresse zu
    verlieren?

Ja, da Du den Betriebssitz haben kannst wo Du willst. Vielleicht wäre es zu überlegen eine unselbstständige Zweigstelle an der neuen Anschrift zu errichten, muß mann aber nicht.

  • Bleibt weiterhin das bisherige Gewerbeamt zuständig?

Das Gewerbeamt in welchem Bereich der Betriebssitz ist, ist zuständig. Also dass alte.

  • Bleibt weiterhin das bisherige Finanzamt zuständig?

??

  • Ändert sich die Steuernummer?

Nein

  • Ändert sich die UST-ID-Nr?

Nein

  • Sind Änderungen am Impressum notwendig?

Nein, wenn Firmensitz gleich bleibt, dann nicht.

  • Welche Mitteilungen und an wen sind zuständig?

Keine

Auch die Aussage, des anderen Posters, dass der Firmensitz besetzt sein muß ist nicht richtig.

Grüße RS 99

Hallo,

danke für die Antwort.

  • Bleibt weiterhin das bisherige Finanzamt zuständig?

-> Die Frage deshalb, da ja bei einem Einzelunternehmen der Unternehmer nur eine Steuernummer sowohl für Privat- als auch für Geschäftsangelegenheiten hat. Und soweit ich weiß, ändert sich ja die Steuernummer wenn man in einen anderen Bezirk/Stadt/Gemeinde umzieht wo das alte Finanzamt nicht mehr zuständig ist.

Wäre es zB eine GmbH die ja rechtlich eigenständig ist, wäre mir eigentlich alles klar. Nur bei Einzelunternehmung nicht. Daher die ganzen Fragen.

Ein wenig Klarheit dbzgl. wäre noch gut.

Danke.

Gruß
D.

Abend,

Hallo,

danke für die Antwort.

  • Bleibt weiterhin das bisherige Finanzamt zuständig?

-> Die Frage deshalb, da ja bei einem Einzelunternehmen der
Unternehmer nur eine Steuernummer sowohl für Privat- als auch
für Geschäftsangelegenheiten hat. Und soweit ich weiß, ändert
sich ja die Steuernummer wenn man in einen anderen
Bezirk/Stadt/Gemeinde umzieht wo das alte Finanzamt nicht mehr
zuständig ist.

Nein die Steuernummer ändert sich nicht, ich bin schon mehrmals mit meiner Firma ungezogen und habe immer noch die gleiche Steuernummer. Ausserdem gibt es ja jetzt die neue Steuer ID und die bleibt bis zum Tode immer Deine.

Gruß RS99