Folgendes Szenario: Paar überlegt sich zu heiraten
Er: voll berufstätig (unselbstständig)
Sie: arbeitslos (ALG I), erwartet 2014 ein Kind und wird möglicherweise in Elternzeit gehen (Elterngeld)
Ohne Ehe würden beide 2014 getrennt veranlagt. Er würde seine Einkommensteuer tragen. Sie müsste (trotz Progressionsvorbehalt) keine Steuern zurückzahlen, so lange sie 2014 kein zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Mit Ehe müsste er im Ehegattensplitting mit seiner Steuer ihre Lohnersatzleistungen mittragen und er würde entweder weniger zurück bekommen als unverheiratet oder sie müssten nachzahlen. Sie würden also verheiratet weniger haben als ledig.
Fragen:
- würde man in diesem Fall tatsächlich (wegen finanzieller Gründe) von einer Hochzeit abraten?
oder - ist eine Einzelveranlagung beider Ehepartner in 2014 möglich, auch wenn sie keine Steuervorauszahlungen hatte, um letztendlich dieselbe Behandlung wie ledige zu erhalten?