Einzelveranlagung nach Hochzeit ohne Steuervorauszahlung

Folgendes Szenario: Paar überlegt sich zu heiraten

Er: voll berufstätig (unselbstständig)
Sie: arbeitslos (ALG I), erwartet 2014 ein Kind und wird möglicherweise in Elternzeit gehen (Elterngeld)

Ohne Ehe würden beide 2014 getrennt veranlagt. Er würde seine Einkommensteuer tragen. Sie müsste (trotz Progressionsvorbehalt) keine Steuern zurückzahlen, so lange sie 2014 kein zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Mit Ehe müsste er im Ehegattensplitting mit seiner Steuer ihre Lohnersatzleistungen mittragen und er würde entweder weniger zurück bekommen als unverheiratet oder sie müssten nachzahlen. Sie würden also verheiratet weniger haben als ledig.

Fragen:

  1. würde man in diesem Fall tatsächlich (wegen finanzieller Gründe) von einer Hochzeit abraten?
    oder
  2. ist eine Einzelveranlagung beider Ehepartner in 2014 möglich, auch wenn sie keine Steuervorauszahlungen hatte, um letztendlich dieselbe Behandlung wie ledige zu erhalten?

Hi!

Ohne Ehe würden beide 2014 getrennt veranlagt. Er würde seine
Einkommensteuer tragen. Sie müsste (trotz
Progressionsvorbehalt) keine Steuern zurückzahlen, so lange
sie 2014 kein zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Soweit korrekt!

Mit Ehe müsste er im Ehegattensplitting mit seiner Steuer ihre
Lohnersatzleistungen mittragen und er würde entweder weniger
zurück bekommen als unverheiratet oder sie müssten nachzahlen.
Sie würden also verheiratet weniger haben als ledig.

Falsch. Mit Ehe würde er mal deutlich weniger Steuern zahlen. Durch das Arbeitslosengeld könnte es sein, dass das Finanzamt eine Einkommensteuernachzahlung errechnet die, jedoch ohne die Zahlen zu kennen, mit Sicherheit 30% der vorher gesparten Steuer nicht übersteigt.

Fragen:

  1. würde man in diesem Fall tatsächlich (wegen finanzieller
    Gründe) von einer Hochzeit abraten?

Nein, weil erstens siehe oben und zweitens wenn die heirat nachteilig wäre, könnte man für das Jahr 2013 die getrennte Veranlagung wählen und wäre dann gestellt wie ohne Heirat.

  1. ist eine Einzelveranlagung beider Ehepartner in 2014
    möglich, auch wenn sie keine Steuervorauszahlungen hatte, um
    letztendlich dieselbe Behandlung wie ledige zu erhalten?

Ja, ist immer möglich.

Gruß

derschwede77

Ich singe zu Trauungen und Hochzeiten, in Steuerfragen kann ich leider nicht weiter helfen.

Dann müssen die angehenden Partner wohl noch mal rechnen. Danke. :smile: