Einzelverbindungsnachweis Teil der Telefonrechnung

Hallo,
der Titel mag seltsam klingen, aber ist der Einzelverbindungsnachweis, der bei einer Telefonrechnung dabei liegt ein Teil von ihr? Sprich - gehört der in die Buchführungsunterlagen und gelten dafür auch die Aufbewahrungsfristen wie für die Rechnung?

Cu Rene

Und was ist mit…
… dem Nachweis von Privatgesprächen? Reicht es, da eine Pauschalrechnung vorweisen zu können?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

… dem Nachweis von Privatgesprächen? Reicht es, da eine
Pauschalrechnung vorweisen zu können?

ich verstehe den Einwand nicht. Was wäre mit Privatgesprächen, wenn es keinen EVN gäbe?

Einzelverbindungsnachweise enthalten datenschutzrechtlich höchst sensible Informationen und wer wann wie lange mit wem telefoniert hat geht Mitarbeiter der Buchhaltung einen feuchten Dreck an. Daher gehören diese Infos nicht in die Buchhaltung und müssen vernichtet werden, sobald kein Verwendungszweck mehr dafür besteht.

Sollten EVN für die Buchhaltung relevante Informationen enthalten, die als Beleg nötig sind, sind diese entsprechend zu anonymisieren, so dass nur noch die nötigen Informationen ersichtlich sind. Inwieweit das aber überhaupt aus buchhalterischen Gründen nötig ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruß

S.J.

… dem Nachweis von Privatgesprächen? Reicht es, da eine
Pauschalrechnung vorweisen zu können?

ich verstehe den Einwand nicht. Was wäre mit Privatgesprächen,
wenn es keinen EVN gäbe?
Einzelverbindungsnachweise enthalten datenschutzrechtlich
höchst sensible Informationen

und deshalb wäre es angesichts niedriger Tel.-Kosten und fortgeschrittener Technik auch bez. Telefonkosten besser: geschäftliches u. privates zu trennen.
Gruß

Hallo,

… dem Nachweis von Privatgesprächen? Reicht es, da eine
Pauschalrechnung vorweisen zu können?

ich verstehe den Einwand nicht. Was wäre mit Privatgesprächen,
wenn es keinen EVN gäbe?

Nun, wenn Privatgespräche zum Beispiel vom Arbeitnehmer selbst zu zahlen sind, kann sie der Arbeitgeber nicht von der Steuer absetzen. Und deshalb könnte ich mir vorstellen, dass in einem solchen Fall das Finanzamt dann mehr Informationen haben will als nur die Gesamtsumme der Telefonrechnung.
Da ich aber nicht im mindesten weiß, ob das wirklich so ist, habe ich gefragt.
Gruß
loderunner

Hallo,

… dem Nachweis von Privatgesprächen? Reicht es, da eine
Pauschalrechnung vorweisen zu können?

ich verstehe den Einwand nicht. Was wäre mit Privatgesprächen,
wenn es keinen EVN gäbe?

Dann könnte ein Finanzbeamter bei einer Prüfung vielleicht auf die Idee kommen, daß da x% Privatgespräche dabei waren, selbst, wenn es nur y% (sehr viel weniger als x% und damit für den Unternehmer nachteilig) oder gar keine waren.
Was wäre im EVN zu schwärzen? Wenn man die Nummern komplett schwärzt, kann man ja jederzeit behaupten alles wären geschäftliche Gespräche gewesen. Dann kann man ihn auch entsorgen, da er keine Aussagekraft mehr hat.

Cu Rene

selbst wenn man dem Finanzamt eine Aufstellung der Gespräche geben würde, wie soll denn erkannt werden, welche Telefonate privat bzw. geschäftlich sind ?

Das Finanzamt berechnet normalerweise einen festen %-Satz für private Telefonate.

Gruß Merger

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Hallo,

Dann könnte ein Finanzbeamter bei einer Prüfung vielleicht auf
die Idee kommen, daß da x% Privatgespräche dabei waren,
selbst, wenn es nur y% (sehr viel weniger als x% und damit für
den Unternehmer nachteilig) oder gar keine waren.

da das FA grundsätzlich keine EVN verlangt, stellt sich die Frage nicht. Das Unternehmen kann grundsätzlich auch privat geführte Gespräche als Kosten steuermindernd geltend machen.

Die Problematik Privat- und Geschäftstelefonate nicht auseinander halten zu können ist längst bekannt. Deswegen wertet das FA an AN überlassene Firmenhandys auch nicht als geldwerten Vorteil, selbst wenn die uneingeschränkte private Nutzung gestattet ist.

Gruß

S.J.

Danke, das beantwortet meine Rückfrage. (owt)

da das FA grundsätzlich keine EVN verlangt, stellt sich die
Frage nicht.

Das ist deutlich, danke.