Hallo,
… dem Nachweis von Privatgesprächen? Reicht es, da eine
Pauschalrechnung vorweisen zu können?
ich verstehe den Einwand nicht. Was wäre mit Privatgesprächen, wenn es keinen EVN gäbe?
Einzelverbindungsnachweise enthalten datenschutzrechtlich höchst sensible Informationen und wer wann wie lange mit wem telefoniert hat geht Mitarbeiter der Buchhaltung einen feuchten Dreck an. Daher gehören diese Infos nicht in die Buchhaltung und müssen vernichtet werden, sobald kein Verwendungszweck mehr dafür besteht.
Sollten EVN für die Buchhaltung relevante Informationen enthalten, die als Beleg nötig sind, sind diese entsprechend zu anonymisieren, so dass nur noch die nötigen Informationen ersichtlich sind. Inwieweit das aber überhaupt aus buchhalterischen Gründen nötig ist, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
S.J.