Liebe Mitglieder,
ein Telefonkunde verlangt aus beruflichen Gründen
die Einzelverbindungsnachweise zu seiner Rechnung,
nochmals: aus beruflichen Gründen, keine Reklamation.
Er hat sie stets automatisch in der monatlichen Rechnung zugeschickt bekommen.
Dann wechselt er den Tarif (flatrate).
Die Telefongesellschaft erteilte ihm vor dem Tarifwechsel auf Nachfragen mündlich die Auskunft,
dass er auch weiterhin seine Einzelnachweise erhalten werde.
Dies geschieht aber nicht.
Wiederholte eMails und Telefonate mit der zuständigen Stelle bleiben unbeantwortet.
Auch ein schriftlicher Antrag auf einem dafür vorgesehenen Formular fruchtet nicht.
Auf die förmliche Antragstellung auf schriftliche Übermittlung seiner Einzelverbindungsnachweise
bekommt er den aufgebrachten Anruf einer Mitarbeiterin der Telefongesellschaft,
wo sie denn die Verbindungs-Daten herkriegen solle, die seien doch gar nicht gespeichert.
Der Telefonkunde weiß aber, dass sie gespeichert sind.
Es wäre eigentlich gar kein Aufwand, einen Ausdruck zu übermitteln.
Die Mitarbeiterin der Telefongesellschaft verweist auf das Telekommunikationsgesetz,
das verbiete, die Einzelverbindungsdaten zu speichern.
Wohlgemerkt: der Kunde protestiert nicht gegen die Speicherung seiner Daten,
sondern er will davon nur aus beruflichen Gründen monatlich einen Ausdruck.
Kann sich die Mitarbeiterin auf dieses Gesetz berufen?
Muss die Telefongesellschaft dem Telefonkunden die Einzelverbindungsnachweise zukommen lassen?
Welche Folgen hat die Fehlinformation vor Beginn des neuen Tarifs?
Besten Dank im Voraus an alle sachkundigen Tüftler, die hier Bescheid wissen!
visit