Einzelverkauf von Ware aus Großverpackung

Hallo,

ich *) sitze hier bei sommerlichen Temperaturen und hab mir gerade ein Eis an Stiel aus meiner Truhe geholt.

Dieses Eis stammt aus einer Packung mit 4 einzelverpackten Eis am Stiel, das gleiche Eis gibt es aber auch einzeln zu kaufen.

Auf der Verpackung prangt groß „Nicht für den Einzelverkauf bestimmt“.

Nun meine Frage:
Ist dieses „Nicht für den Einzelverauf bestimmt“ rechtlich in irgendeiner Hinsicht relevant? Klar ist, dass der Hersteller vermeiden will, das ein Einzelhändler die günstigeren Großpackungen kauft, vereinzelt und im Einzelverkauf mehr Gewinn macht.

Aber könnte man einem Einzelhändler, der so verfahren würde irgendetwas?

Rätselnde Grüße,
Tinchen

*) da das „ich“ hier nur zum Vorgeplänkel gehört und mit der rechtlichen Frage rein garnix zu tun hat halte ich mich auch trotz des „ichs“ an die FAQ

Hallo!

Das Verbot ist m.E. darin begründet, die Einzelstücke aus so einer Familienpackung haben nicht die notwendigen Kennzeichen auf der Verpackung, die Einzel-Verkaufsverpackungen tragen müssen.

Also Zutatenliste etwa,Hersteller usw.

Es kann also nicht der Hersteller der Ware Ärger machen(außer man hat Lieferverträge mit ihm) sondern das Ordnungsamt/Lebensmittelüberwachung !

MfG
duck313